Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
In seiner Sitzung am 02.12.2019 hat der Finanz- und Rechtsausschuss beschlossen, dass zusätzlich zu der in Vorlage Nr. 2019/3262 vorgeschlagenen Absenkung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 750 % auch der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 375 % abgesenkt werden soll.
Damit die Hebesätze ab 2020 auf dieser Höhe festgesetzt werden können, ist die Änderung der Hebesatzsatzung erforderlich.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2020 wie folgt anzupassen:
Hebesatz alt Hebesatz neu
Grundsteuer A 395 v.H. 375 v.H.
Grundsteuer B 790 v.H. 750 v.H.
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Herr Reinartz, 20-201, 0214/406-2170
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Reduzierung der Grundsteuer A und B.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Produktgruppe Steuern 1605
Produkt Grundsteuer A 401100
Produkt Grundsteuer B 401200
Finanzstelle 970016050102
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Grundsteuer A Mindereinnahmen 2019 ca. 6.000 €,
Grundsteuer B Mindereinnahmen 2020 ca. 2.570.000,00 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |