Betreff
Ausbau Sandstraße - Wendeanlage
Vorlage
2020/3509
Aktenzeichen
660-Fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der Wendeanlage und Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Stichstraße Sandstraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

Gemäß politischem Beschluss wurden die alten maroden Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft Sandstraße abgerissen und werden durch neue Unterkünfte mit Wohneinheiten für Flüchtlinge ersetzt. Die Stichstraße mit Wendeanlage ist Teil des Gesamtprojektes „Flüchtlingsunterkunft Sandstraße“. Gegenwärtig handelt es sich um eine Privatstraße, die ausschließlich Liegenschaften der Stadt erschließt. Nach erfolgter Deckensanierung und Fertigstellung der neuen Wendeanlage soll die Stichstraße öffentlich im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet werden.

 

Planung

Die jetzige Stichstraße „Sandstraße“ besitzt eine Länge von ca.145 m und dient der rückwärtigen Erschließung der Flüchtlingsunterkünfte. Eine Wendemöglichkeit für Andienungs- und Versorgungsfahrzeuge war bisher durch einen vorhandenen Wendehammer gewährleistet.

 

Vom Fachbereich Stadtgrün wurde federführend der Plan der Freianlagen erstellt. Diesem ging eine Abstimmung der Schnittstellen zwischen Verkehrsflächen und Freianlagen voraus. Im Lageplan der Freianlage wurde der Spielplatz westlich der vorhandenen Kindertagesstätte zugeordnet. Durch eine vorgesehene Einzäunung des gesamten Geländes der Flüchtlingsunterkünfte, einschließlich des Spielplatzes, entfällt die bisherige Wendeanlage und muss neu geschaffen werden.

 

Die Erschließungsstraße mit vorgesehenem Wendehammer endet nun auf Höhe des Spielplatzes und besitzt nunmehr nur noch eine Länge von ca.110 m. Der Ausbaustandard der Stichstraße soll erhalten bleiben, lediglich die oberste Deckschicht wird im Rahmen einer Deckensanierung mit Asphaltbeton erneuert. Die neue Wendeanlage wird im Vollausbau mit Asphaltbeton hergestellt. Sie besitzt eine Breite von 17 m und eine Länge von 27,50 m. Zur Entwässerung des Wendehammers wird eine zweibahnige Rinne 16/16/14 cm mit einem neuen Sinkkasten vorgesehen.

 

Kosten

Die Gesamtbaukosten belaufen sich gemäß einer Kostenberechnung auf 120.000 €. Die geplante straßenbauliche Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) aus.

 

Weitere Vorgehensweise

Eine Umsetzung der Maßnahme ist nach Fertigstellung der Flüchtlingsunterkünfte im 4. Quartal 2020 vorgesehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Fr. Frommke / 66 / 406 - 6614

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Herstellung einer Wendeanlage mit Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Stichstraße Sandstraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 66721205021043, Finanzposition: 783200

Ansatz 2021=    10.000 €

Ansatz 2022 = 110.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibung Restbuchwert Wendeanlage = rd. 8.000 €

Anschaffungskosten = 120.000 €

Jährliche Abschreibungen = 3.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Frau Sorge / FB 66 / 406 - 6691

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 



F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]