Beschlussentwurf:
Der Planung der Wendeanlage und Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Stichstraße Sandstraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Gemäß politischem Beschluss wurden die alten maroden Gebäude der Gemeinschaftsunterkunft Sandstraße abgerissen und werden durch neue Unterkünfte mit Wohneinheiten für Flüchtlinge ersetzt. Die Stichstraße mit Wendeanlage ist Teil des Gesamtprojektes „Flüchtlingsunterkunft Sandstraße“. Gegenwärtig handelt es sich um eine Privatstraße, die ausschließlich Liegenschaften der Stadt erschließt. Nach erfolgter Deckensanierung und Fertigstellung der neuen Wendeanlage soll die Stichstraße öffentlich im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes gewidmet werden.
Planung
Die jetzige Stichstraße „Sandstraße“ besitzt eine Länge von ca.145 m und dient der rückwärtigen Erschließung der Flüchtlingsunterkünfte. Eine Wendemöglichkeit für Andienungs- und Versorgungsfahrzeuge war bisher durch einen vorhandenen Wendehammer gewährleistet.
Vom Fachbereich Stadtgrün wurde federführend der Plan der Freianlagen erstellt. Diesem ging eine Abstimmung der Schnittstellen zwischen Verkehrsflächen und Freianlagen voraus. Im Lageplan der Freianlage wurde der Spielplatz westlich der vorhandenen Kindertagesstätte zugeordnet. Durch eine vorgesehene Einzäunung des gesamten Geländes der Flüchtlingsunterkünfte, einschließlich des Spielplatzes, entfällt die bisherige Wendeanlage und muss neu geschaffen werden.
Die Erschließungsstraße mit vorgesehenem Wendehammer endet nun auf Höhe des Spielplatzes und besitzt nunmehr nur noch eine Länge von ca.110 m. Der Ausbaustandard der Stichstraße soll erhalten bleiben, lediglich die oberste Deckschicht wird im Rahmen einer Deckensanierung mit Asphaltbeton erneuert. Die neue Wendeanlage wird im Vollausbau mit Asphaltbeton hergestellt. Sie besitzt eine Breite von 17 m und eine Länge von 27,50 m. Zur Entwässerung des Wendehammers wird eine zweibahnige Rinne 16/16/14 cm mit einem neuen Sinkkasten vorgesehen.
Kosten
Die Gesamtbaukosten belaufen sich gemäß einer Kostenberechnung auf 120.000 €. Die geplante straßenbauliche Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) aus.
Weitere Vorgehensweise
Eine Umsetzung der Maßnahme ist nach Fertigstellung der Flüchtlingsunterkünfte im 4. Quartal 2020 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Fr. Frommke / 66 / 406 - 6614
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Herstellung einer Wendeanlage mit Erneuerung der Fahrbahndeckschicht in der Stichstraße Sandstraße.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 66721205021043, Finanzposition: 783200
Ansatz 2021= 10.000 €
Ansatz 2022 = 110.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Abschreibung Restbuchwert Wendeanlage = rd. 8.000 €
Anschaffungskosten = 120.000 €
Jährliche Abschreibungen = 3.000 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
Frau Sorge / FB 66 / 406 - 6691
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |