Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2020
- Ergänzung des Vorschlags Nr. 6a von Bezirksvertreter Baumhögger (CDU)
Vorlage
2020/3622/1
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt folgende Maßnahmen für 2020:

 

Konsumtive Maßnahmen, gesamt 28.600 € (Haushaltsansatz 28.600 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

Folgende Vereine/Einrichtungen erhalten einen Zuschuss für laufende Zwecke:

 

1.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen - konsumtiver Eigenanteil 2020

(7.500 €)

 

2.

Zuschuss an die KG Neustadtfunken Opladen e. V. zur Anschaffung eines Kühlaggregates

(1.500 €)

 

3.

Zuschuss an die Bürgerschützengesellschaft Quettingen e. V. 2006 für Vereinsaktivitäten

(1.500 €)

 

4.

Zuschuss an den TuS 1882 e. V. zur Beschaffung von Musikboxen und eines Beamers

(1.500 €)

 

5.

Zuschuss an die evangelische Kirchengemeinde Bergisch Neukirchen zur Beleuchtung des Parkplatzes

(1.500 €)

 

6.

Nachpflanzung von Bäumen am Schützenplatz Quettingen

(2.000 €)

 

6a.

Zuschuss an die Dorfgemeinschaft Pattscheid-Romberg-Linde e. V. zur Anschaffung eines Faltpavillons

(1.000 €)

 

7.

Zuschuss an den Förderkreis St. Stephanus Bürrig e. V. zur Sanierung des Friedhofs

(2.000 €)

 

8.

Zuschuss an die Kita Buddelkiste e. V. zur Anschaffung von Wetbags

(600 €)

 

9.

Zuschuss an den Kleingärtnerverein Holzer Wiesen e. V. zur Anschaffung von Materialien und Werkzeug

(1.000 €)

 

10.

Zuschuss an die Katholische Kirchengemeinde St. Stephanus Leverkusen-Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg für Ausrüstung für die Kinder- und Jugendzeltlager

(1.000 €)

 

11.

Zuschuss an das JuZ Jugendzentrum in Bürrig für Sachmittel und Materialien

(1.000 €)

 

12.

Zuschuss an den Kleingartenverein Feierabend e. V. für Sachmittel, Ausrüstung und Renovierung

(1.500 €)

 

13.

Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Bürrig zur Anschaffung von Kücheninventar

(1.000 €)

 

14.

Zuschuss an den Postsportverein Opladen 1967 e. V. zur Anschaffung von Sportgeräten

(2.000 €)

 

15.

Zuschuss an den Förderverein Balkantrasse e. V. zur Aufstellung von Kilometersteinen und Fahrbahnmarkierungen

(2.000 €)

 

Investive Maßnahmen, gesamt 34.000 € (Haushaltsansatz 34.000 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

16.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen - investiver Eigenanteil 2020

(8.000 €)

 

17.

Installation einer weiteren Sitzbank auf dem Spielplatz Im Eisholz

(1.500 €)

 

18.

Pflanzung von Linden an der Kastanienallee

(6.000 €)

 

19.

Installation einer Sitzbank und eines Abfallbehälters auf dem neuen Teilstück der Balkantrasse

(1.500 €)

 

20.

Installation von Abfallbehältern an den beiden Bänken an der Campusbrücke an der Ostseite der nbso

(1.300 €)

 

21.

Neupflanzung eines Baumes und einer Blumenwiese am zukünftigen Kreisverkehr Europa-Allee / Robert-Blum-Straße

(4.000 €)

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

22.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(450 €)

 

23.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(3.200 €)

 

24.

Zuschuss an die GGS Opladen für investive Anschaffungen zur bewegten Pause

(850 €)

 

25.

Zuschuss an die KGS Remigiusschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause und Lernwerkstatt

(2.200 €)

 

26.

Zuschuss an die GGS Bergisch Neukirchen für investive Anschaffungen zur Lernwerkstatt

(600 €)

 

27.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven zur Errichtung von Insektenhotels im Stadtbezirk II

(3.000 €)

 

28.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven zur Anschaffung pädagogischer Materialien

(900 €)

 

29.

Zuschuss an das Haus der Jugend zur Anschaffung einer gasbetriebenen Esse (Feuerstelle)

(500 €)

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2020 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II.

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Mit Vorlage Nr. 2020/3622 wurde der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II ein Vorschlag zur Verteilung der gesamten konsumtiven und investiven Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II unterbreitet.

 

Nach Freigabe und Versand dieser Vorlage ist bekannt geworden, dass ein fristgemäß eingereichter Vorschlag von Bezirksvertreter Baumhögger (CDU) bei der Erstellung der Vorlage seitens der Verwaltung übersehen und somit nicht berücksichtigt wurde.

 

Dieser Vorschlag wird nachträglich wie folgt eingefügt:

 

„Vorschlag von Bezirksvertreter Baumhögger (CDU):

 

6a.

 

Zuschuss an die Dorfgemeinschaft Pattscheid-Romberg-Linde e. V. zur Anschaffung eines Faltpavillons

(1.000 €, konsumtiv)

 

Die Dorfgemeinschaft ist wichtiger Bestandteil des Dorflebens in Pattscheid sowie in Bergisch Neukirchen. Die von der Dorfgemeinschaft ausgerichteten Feste haben nicht nur eine lange Tradition, sie ziehen auch viele Besucherinnen und Besucher von außerhalb des Stadtteils an. Alle Generationen werden angesprochen, Brauchtum gepflegt und Gemeinschaft gelebt. Das ehrenamtliche Engagement in der Dorfgemeinschaft ist sehr hoch, viele Bewohnerinnen und Bewohner bringen sich ein und arbeiten viele Stunden für das Gelingen der Feste (bspw. Maibaumaufstellen, Kastanienfest, Wandertage). Um auch bei schlechterem Wetter die Feste ausrichten zu können, ist die Anschaffung des Pavillons erforderlich. Der Aufbaumechanismus eines Faltpavillons erleichtert das Aufbauen auch für wenige Personen, die Standsicherheit ist darüber hinaus besser.“

 

Die Mittelbereitstellung zugunsten dieser Maßnahme wird durch eine Reduzierung der in der Vorlage Nr. 2020/3622 aufgeführten konsumtiven Maßnahme Nr. 6 „Nachpflanzung von Bäumen am Schützenplatz Quettingen“ von bisher 3.000 € auf 2.000 € kompensiert.

 

Die Verwaltung wird den Differenzbetrag in Höhe von 1.000 € für die vorgenannte Maßnahme aus eigenen Mitteln bereitstellen, sodass die Nachpflanzung der Bäume, wie vorgesehen, ohne Abstriche erfolgen kann.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / FB 01 / 88 84

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 549900

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine Veränderungen zur Vorlage Nr. 2020/3622.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im Jahr 2020 sicherzustellen, ist eine Beratung und Beschlussfassung in Verbindung mit der Vorlage Nr. 2020/3622 noch in diesem Turnus erforderlich.