- Änderung der Entgeltordnungen für die Leverkusener Bäder des Sportpark Leverkusen (SPL) für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020.
Beschlussentwurf:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:
Die Änderung der Entgeltordnungen für die Leverkusener Bäder des SPL für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird beschlossen (siehe Anlagen der Vorlage). Ab dem 01.01.2021 treten die bis zum 30.06.2020 gültigen Entgeltordnungen für die Leverkusener Bäder des SPL wieder in Kraft.
Leverkusen, 30.06.2020
gezeichnet:
Richrath Rh. Stefan Hebbel Rf. Bunde
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % gesenkt. Für den ermäßigten Umsatzsteuersatz gilt eine Absenkung von derzeit 7 % auf 5 % für den gleichen Zeitraum. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 29.06.2020 zugestimmt hat.
Der Verwaltungsvorstand hat am 16.06.2020 beschlossen, dass die Umsatzsteuer-senkung unmittelbar an die Kunden weitergegeben werden soll. Damit sind sämtliche Entgeltordnungen, die die fixen Eintrittspreise oder sonstige Bruttoentgelte regeln, an die neue befristete Rechtslage anzupassen. Ferner sind die Entgelte auf glatte Beträge nach unten abzurunden.
Daher müssen die Entgeltordnungen für alle Leverkusener Bäder des Sportpark Leverkusen für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 geändert werden. Ab 01.01.2021 treten die derzeit gültigen Entgeltordnungen für die Bäder wieder in Kraft.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Scholz / SPL / 0214-357 650-30
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderung der Entgeltordnungen für die Leverkusener Bäder des Sportpark Leverkusen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan 2020 des SPL.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Der allgemeine Umsatzsteuersatz wird vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von derzeit 19 % auf 16 % gesenkt. Für den ermäßigten Umsatzsteuersatz gilt eine Absenkung von derzeit 7 % auf 5 % für den gleichen Zeitraum.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen zur Wiedereröffnung der Freibäder gemäß CoronaSchVO und der Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Grundlage des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, dem der Bundesrat in der Sondersitzung am 29.06.2020 zugestimmt hat, konnte die Vorlage zur Änderung der Entgeltordnungen der Leverkusener Bäder des Sportpark Leverkusen nicht rechtzeitig eingebracht werden.
Da bereits zum 01.07.2020 die geänderten Entgeltordnungen für die Bäder wirksam werden, ist eine dringliche Entscheidung zwingend erforderlich.