Betreff
Jahresabschluss 2019 der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2020/3722
Aktenzeichen
201-01-10-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH (LPG) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

1.    Den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 7.033.417,23 € und einem Jahresfehlbetrag von 326.636,41 € festzustellen,

 

2.    den Lagebericht 2019 zu genehmigen,

 

3.    den Jahresfehlbetrag von 326.636,41 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

4.    der Geschäftsführung der LPG für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der LPG aufgestellten Jahresabschluss 2019 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die KBHT Steuer- und Wirtschaftsberatung GmbH, Max-Delbrück-Straße 12 - 16, 51377 Leverkusen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. § 8 lit. c des Gesellschaftsvertrages der LPG beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses und die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Die Gesellschafterversammlung der LPG hat in ihrer Sitzung am 15.06.2020 die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die

beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon:

Frau Hohn, Konzernsteuerung/Beteiligungen/Risikomanagement/Internes Kontrollsystem, 0214/406 - 2242

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2019 der LPG.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]