Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die konsumtive Instandsetzung
von Teilen des Knotenpunktes
Willy-Brandt-Ring/Mülheimer Straße/Bensberger Straße sowie der Bensberger
Straße.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangslage:
Ergänzend zum Straßeninstandsetzungskonzept 2020 müssen Teile des Knotenpunktes Willy-Brandt-Ring/Mülheimer
Straße/Bensberger Straße und die sich hieran anschließenden Teile der
Bensberger Straße instandgesetzt werden. Der Zustand des zur Instandsetzung
vorgesehenen Bereiches hat sich entgegen den Erwartungen so schnell
verschlechtert, dass ein kurzfristiges Eingreifen erforderlich wird, um die
Straßensubstanz zu erhalten und die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.
Maßnahmenumfang:
Der Umfang der Maßnahmen beinhaltet die Entfernung und Erneuerung der Deck- und Binderschicht, wobei in Teilbereichen mit erkennbaren Defiziten in der Tragfähigkeit auch die gebundene Tragschicht erneut wird.
Finanzierung:
Als konsumtive Maßnahme wird sie als Straßenunterhaltungsaufwand durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erhoben. Auf den städtischen Haushalt hat diese Maßnahmen keine Auswirkung.
Umsetzung:
Diese Maßnahme soll noch im Wirtschaftsjahr 2020 umgesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Kuschel, TBL, Tel. 406 - 6916
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Instandsetzung von Teilen des
Knotenpunktes Willy-Brandt-Ring/Mülheimer Straße/Bensberger Straße und der
Bensberger Straße ergänzend zum Straßeninstandsetzungskonzept für das Jahr 2020.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Straßeninstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv).
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
überschlägige Darstellung pro Jahr
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Umsetzung der Maßnahmen soll über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert werden. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Pressemitteilung |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |