Beschlussentwurf:
Die Ergänzung zu den Kulturhilfekriterien wird, wie in der Begründung dargelegt, beschlossen.
gezeichnet:
Richrath
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Rat am 01.10.2020 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit Beschluss vom 25.06.2020 aus dem städtischen Haushalt aufgrund der besonderen wirtschaftlichen Lage infolge der Corona-Krise ergänzend zu den im laufenden Wirtschaftsplan der KSL für „Kulturförderung“ eingestellten Finanzmittel von 90.000 € für das Jahr 2020 weitere 90.000 € für „Kulturhilfen“ zur Verfügung gestellt und die in der Anlage beigefügten Kulturhilfekriterien beschlossen.
In der Richtlinie ist vermerkt, dass alle nicht gewerblich tätigen Kulturinitiativen antragsberechtigt sind. Ergänzend zu diesen Kriterien hat die Jury - bestehend aus den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern - in ihrer Sitzung zur Vergabe der Mittel vom 22.09.2020 beschlossen, dass kulturvermittelnde Einrichtungen mit einem Gewinn bis zu 6.000 € jährlich, ebenfalls Anträge auf Unterstützung stellen können.
Dementsprechend wird Ziffer 1 wie folgt ergänzt:
Antragsberechtigt sind alle nicht gewerblich tätigen, in
Leverkusen ansässigen, Kultur-institutionen wie Veranstaltungshäuser, Theater,
Chöre, Kunstvereine und andere
Initiativen sowie kulturvermittelnde Einrichtungen mit
einem Gewinn bis zu 6.000 € jährlich.
Ziffer 2 wird wie folgt ergänzt:
Antragsberechtigt sind alle nicht gewerblich tätigen, in Leverkusen ansässigen, Kulturinstitutionen sowie kulturvermittelnde Einrichtungen mit einem Gewinn bis zu 6.000 € jährlich, denen durch die Corona-Pandemie gestiegene Kosten durch zu treffende Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes entstehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Holgersson, 0214-406-4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ergänzung der Corona-Kulturhilfekriterien vom 25.06.2020.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die notwendige haushaltsrechtliche Position wurde bereits eingerichtet.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Die Ergänzung der Richtlinien muss potenziellen Antragsstellenden vor Ablauf der nächsten Antragsfrist (01.11.2020) bekannt gemacht werden. Daher ist eine Beschlussfassung noch in der Sitzung des Rates am 01.10.2020 erforderlich.