- Beschluss über die Fortführung des Aufstellungsverfahrens im Regelverfahren gemäß § 2a BauGB (Baugesetzbuch)
- Erweiterung des Geltungsbereiches
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
1) Das Aufstellungsverfahren des
Bebauungsplanes Nr. 245/II "Bergisch Neukirchen - Am Köllerweg"
wird als Regelverfahren gemäß § 2a BauGB (Baugesetzbuch) fortgeführt.
2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 245/II wird gemäß der Beschlussvorlagenbegründung, wie in
Anlage 1 der Vorlage dargestellt, geändert.
3) Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1)
BauGB (Baugesetzbuch) frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die vorliegenden
Bebauungskonzepte sollen im Vorentwurf samt den bereits verfügbaren
Untersuchungen für die Dauer von vier Wochen öffentlich ausgehängt sowie im
Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingestellt werden.
Rechtsgrundlagen sind § 2, § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
(Baugesetzbuch).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Im laufenden
Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 245/II
„Bergisch Neukirchen – Am Köllerweg“ hat sich herausgestellt, dass die
Fortführung des Verfahrens im sogenannten Regelverfahren sinnvoller ist. Das
Bauleitplanverfahren ist im Dezember 2019 zunächst als „Bebauungsplan der
Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB (Baugesetzbuch) eingeleitet
worden. Mit der jetzt angestrebten Umstellung der Verfahrensart sind zum einen
die Erstellung eines ausführlichen Umweltberichtes (Teil B der Planbegründung)
und zum anderen die Verpflichtung zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Planung verbunden. Darüber hinaus hat sich im bisherigen
Verfahren herausgestellt, dass über eine Plangebietsvergrößerung der Ausgleich
für den Eingriff in die Natur und den Naturhaushalt im optimalen Fall „vor Ort“
erfolgen kann.
Da Bebauungspläne gemäß § 8
(2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln sind, wird für
einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 245/II die Änderung des FNP
eingeleitet. Diese Änderung (Nr. 22) wird im sogenannten Parallelverfahren
durchgeführt. Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss – Vorlage Nr. 2019/2985 –
vergrößert sich der Geltungsbereich von 0,6 ha auf 1,06 ha. Der
vergrößerte Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 245/II „Bergisch
Neukirchen – Am Köllerweg“ ist der Anlage 1 dieser Beschlussvorlage zu
entnehmen.
Anlass der Planung:
Zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden gehört bei der Stadtentwicklung durchaus die Inanspruchnahme von Flächen, die sich bereits an bestehenden Infrastrukturen der Stadt (Straßen mit zugehörigen Kanälen und weiteren Leitungen) befinden. Zu solch einer Fallkonstellation gehören Teilflächen an der „Neukronenberger Straße“ und der Wohnstraße „Am Köllerweg“. Die Entwicklung solcher Flächen zu „Wohnzwecken“ ist wegen der vorhandenen Infrastruktur verhältnismäßig einfach umzusetzen und daher nicht nur in Leverkusen aus stadtplanerischer Sicht näher in den Fokus gerückt.
Planungsziel:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch
Neukirchen – Am Köllerweg“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine behutsame Siedlungsarrondierung an der Wohnstraße „Am Köllerweg“ sowie an
der „Neukronenberger Straße“ geschaffen werden. Die bisherigen Entwurfsstudien
sehen eine Fortführung der bestehenden Siedlungsstruktur vor. Demnach soll im
Plangebiet die offene Bauweise mit Einzelhäusern – wie in der direkten
Nachbarschaft – fortgeführt werden. Weitere Merkmale zur Art und Maß der
Baukörper sollen sich nach bisherigen Entwurfsstudien ebenfalls an der direkten
Nachbarschaft orientieren. Da sich im Plangebiet die künftigen Grundstücke nur
an bestehender Infrastruktur befinden sollen und zugleich viel Raum zum
Ausgleich des Eingriffs in die Natur und den Naturhaushalt im Plangebiet
benötigt wird, sind nach derzeitigen Entwürfen maximal sechs Einzelhäuser
realisierbar. Des Weiteren sollen im nördlichen Plangebiet die durch neue Grundstückseinfahrten
an der Wohnstraße „Am Köllerweg“ wegfallenden Stellplätze zentral an einem
Standort ersetzt werden.
Herleitung der Planung:
Der Bereich des Plangebietes wird in der vorbereitenden Bauleitplanung
der Stadt, dem Flächennutzungsplan (FNP), als „Grünfläche und Schutzgrün ohne
Zweckbestimmung“ dargestellt. In der nächsthöheren Planungsebene, dem
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, befindet sich das Plangebiet
innerhalb des ASB (Allgemeiner Siedlungsbereich). Der Panoramaradweg „Balkantrasse“
(ehemalige Bahnstrecke) bildet hier eine klare Grenze des Siedlungsbereiches
aus. Die städtebauliche Entwicklung von Teilbereichen zwischen der Wohnstraße
„Am Köllerweg“ und dem Panoramaradweg ist demnach aus Sicht der Regionalplanung
– unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten – durchaus abzuleiten.
Untersuchungen:
Zum Plangebiet liegen aktuell drei Untersuchungen vor, eine
„Artenschutzrechtliche Prüfung“ (Stufe I), ein „Hydrogeologisches Gutachten“
sowie ein „Kaltluftgutachten“. Diese Untersuchungen sind der Beschlussvorlage
als Anlagen 5–7 angefügt.
Weiteres Vorgehen:
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange werden gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB frühzeitig an der
Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines vierwöchigen Aushangs sowie auf der
Internetseite der Stadt werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung
erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit sich zur Planung zu
äußern. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen
werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien
zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als nächster
Verfahrensschritt vorgelegt.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung
(CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen
Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder
Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.
Hinweis zu den Anlagen:
Die bereits vorliegenden Gutachten bzw. Untersuchungen zum Bauleitplanverfahren (Anlagen 5–7) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem (RIS Session) sind die unten aufgeführten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |