Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die ablehnenden Stellungnahmen der Stadt Leverkusen im Planfeststellungsverfahren für die Planänderung Nr. 01 zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2013 für die Errichtung und den Betrieb einer Erdgasparallelleitung der Nordrheinischen Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co.KG von Leverkusen-Hitdorf nach Bergisch Gladbach-Paffrath (Anlage 1 der Vorlage) und

 

im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage), einschließlich der notwendigen Begleitinfrastruktur (bspw. der Anschlussleitungen an die NETG-Erdgasleitung 600 sowie der Erdgasleitung Nr. 12 der OGE) im Gebiet der Stadt Leverkusen (Anlage 2 der Vorlage).

 

 

gezeichnet:

Richrath

Bei der Planänderung Nr. 01 zum Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2013 für die NETG-Leitung zwischen Voigtslach und Paffrath haben sich im Zuge der Ausführungsplanung Anpassungserfordernisse ergeben.

 

Leverkusen ist an zwei Stellen von den Änderungen betroffen:

 

-       am nördlichen Ende der Gasleitungstrasse in Voigtslach soll eine zusätzliche Querverbindung inkl. Absperrarmaturen zur Verschaltung der NETG-Bestandsleitung 200 und der neu zu errichtenden Leitung 600 gebaut werden,

-       Verschiebung der zu errichtenden Leitungssperreinrichtungs(LSE)-Station Pattscheid an der planfestgestellten Leitung 600, die über die in einem gesonderten Planfeststellungsverfahren zu genehmigende GDRM Anlage Pattscheid die NETG-Leitung mit der Leitung 12 der Open Grid Europe GmbH (OGE) verbindet.

 

Darüber hinaus beabsichtigt die Open Grid Europe GmbH (OGE) vor dem Hintergrund der Umstellung des Erdgasleitungsnetzes von L-Gas (Low calorific Gas) auf H-Gas (High calorific Gas) die Errichtung einer neuen Gasdruckregel- und Messanlage (GDMR-Anlage) in Bergisch Neukirchen mit Anschlussleitungen zur Leitung 12 (Glückaufleitung) der OGE sowie zur Leitung 600 der NETG.

 

Mit Verfügung vom 08.09.2020 hat die Bezirksregierung Köln als Anhörungsbehörde die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Nach beantragter Fristverlängerung muss die Stellungnahme der Stadt Leverkusen spätestens bis zum 23.02.2021 bei der Bezirksregierung Köln eingegangen sein.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2020 beschlossen, die Planänderung Nr. 01 zum Planfeststellungsverfahren einer Erdgasparallelleitung der NETG und das Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRM-Anlage) abzulehnen. In den Anlagen 1 und 2 der Vorlage sind die ablehnenden Stellungnahmen angehangen. Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bürgereingaben und Umwelt vom 14.12.2020 wurde der Fachbereich Medizinischer Dienst Leverkusen nochmals um Stellungnahme gebeten. In der Stellungnahme des Fachbereiches Medizinischer Dienst Leverkusen wurde ausgeführt, dass aus einer an den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft orientierten Noxenbetrachtung im vorliegenden Fall auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine umweltmedizinische Risikoquantifizierung resultiert, die im Hinblick auf das Schutzgut Mensch einer Umsetzung des Vorhabens entgegensteht.

 

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Stadt Leverkusen im Verfahren sowohl als Betroffene als auch als Träger öffentlicher Belange beteiligt wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Stadt im Verfahren durchsetzbare Forderungen nur insoweit geltend machen kann, wenn Eigentumsrechte oder die gemeindliche Planungshoheit betroffen sind. Rechte Dritter, beispielweise der Wohnbevölkerung oder sonstige Bestimmungen des objektiven Rechts, etwa solche des Umweltschutzes, die die Rechtsordnung an das Vorhaben stellt, fallen nicht darunter.