Betreff
Wahl der Mitglieder für den Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Vorlage
2021/0368
Aktenzeichen
JHPL-kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.   Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wählt folgende Mitglieder in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung:

 

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gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Die Jugendhilfeplanung ist nach § 79 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) eine Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz. Um diese Pflichtaufgabe in angemessener Weise erfüllen zu können, hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 24.09.1992 eine Konzeption zur Jugendhilfeplanung in Leverkusen beschlossen sowie einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet und Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung auf der Grundlage des § 78 des SGB VIII eingerichtet.

 

Nach § 6 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Leverkusen kann der Jugendhilfeausschuss beratende Unterausschüsse bilden. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde eingerichtet zur gezielten Vorbereitung der fachlichen Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und zur Erleichterung der kooperierenden Zusammenarbeit von Jugendhilfeausschuss und Verwaltung. Dem Unterausschuss gehören an: maximal neun gewählte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sowie die Leitung des Frauenbüros und die Leitung des Fachbereichs Kinder und Jugend. Darüber hinaus gehören die Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung gem. § 78 SGB VIII dem Unterausschuss als beratende Mitglieder an.

 

Derzeit gibt es in Leverkusen folgende Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII:

 

1. AG § 78 SGB VIII Kindertagesbetreuung (Vorsitz z. Zt. Frau Georgi),

 

2. AG § 78 SGB VIII Hilfen zur Erziehung (Vorsitz z. Zt. Frau Karlhofer),

 

3. AG § 78 SGB VIII Jugendarbeit und Jugendschutz (Vorsitz z. Zt. Frau Riemann),

 

4. AG § 78 SGB VIII Jugendsozialarbeit (Vorsitz z. Zt. Herr Schmitten).

 

Die Geschäftsführung wird durch die Stabsstelle Jugendhilfeplanung im Fachbereich Kinder und Jugend wahrgenommen.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, die Arbeit des Unterausschusses fortzusetzen. Für diese Sitzungsperiode des Rates soll daher der Unterausschuss Jugendhilfeplanung entsprechend der Geschäftsordnung des Unterausschusses in der Fassung vom 03.05.2016 wiederbesetzt werden. Dazu sind maximal neun Mitglieder des neu gewählten Kinder- und Jugendhilfeausschusses zu benennen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein