Betreff
Dauerhafte finanzielle Unterstützung des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) – Ortsverein Leverkusen e.V., der Honorarkräfte an der Musikschule Leverkusen, des Industriemuseums Freudenthaler Sensenhammer sowie des NaturGut Ophoven
Vorlage
2021/0442
Aktenzeichen
010-bö/ca
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Deutsche Kinderschutzbund, Ortsverein Leverkusen e.V. erhält ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Förderung in Höhe von jährlich 37.000 Euro.

 

2.    Die KulturStadtLev (KSL) erhält ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Unterstützung in Form von Alternative _____ (A/B/C/D) gemäß den Ausführungen der Begründung.

 

3.    Der Freudenthaler Sensenhammer erhält ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Unterstützung in Form von Alternative _____ (A/B/C/D/E) gemäß den Ausführungen der Begründung.

 

4.    Das NaturGut Ophoven erhält ab dem Jahr 2021 eine dauerhafte Unterstützung in Form von Alternative _____ (A/B/C/D) gemäß den Ausführungen der Begründung.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der Unterstützungsleistungen der Beschlusspunkte 1 bis 4 ab dem Jahr 2021 dauerhaft im Kernhaushalt der Stadt Leverkusen zu berücksichtigen.

 

 

gezeichnet:

                   In Vertretung                                           In Vertretung

Richrath                           Deppe                                                      Adomat

                                           (zugleich i. V. des Stadtkämmerers)

 

Begründung:

 

1.    Dauerhafte finanzielle Unterstützung des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverein Leverkusen e.V.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), Ortsverband Leverkusen e.V. ist ein langjährig anerkannter freier Träger der Jugendhilfe in Leverkusen. Der Träger mit seinen überwiegend ehrenamtlichen Strukturen finanziert sich zum großen Teil durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen bei Veranstaltungen.

 

Die kommunale Pauschal-Förderung beträgt 6.350 Euro jährlich.

 

Darüber hinaus finanziert der Fachbereich Kinder und Jugend Leistungen der ambulanten erzieherischen Hilfen in Höhe der durch die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes bewilligten Fachleistungsstunden, die Betreuung der Leverkusener Leih-Omas und -Opas sowie das Wellcome-Projekt als Projekt der Frühen Hilfen. Die fachbezogene Förderung dient der unmittelbaren Refinanzierung der vom Träger angestellten Fachkräfte. Bei den ambulanten Hilfen decken die kommunalen Mittel nicht zur Gänze die dagegenstehenden Personalkosten, da es sich hierbei um Einzelfallhilfen handelt, die nur bedarfsgerecht und nicht dauerhaft bewilligt werden.

 

Ergänzend zu den oben erwähnten ambulanten Hilfen, der Betreuung der Leih-Omas und -Opas sowie dem Wellcome-Projekt richtet der Träger jährlich die Veranstaltung zum Weltkindertag im Tierpark Reuschenberg aus.

 

Der DKSB, Ortsverein Leverkusen leistet einen unverzichtbaren fachlichen Beitrag zu einer bedarfsgerechten Kinder- und Jugendhilfe in Leverkusen. Beispielhaft ist hier die anonyme Beratung für Kinder und Jugendliche bei der „Nummer gegen Kummer“ zu erwähnen, die komplett mit Ehrenamtlichen durchgeführt wird. Hier haben junge Menschen eine Anlaufstelle für alle sie betreffenden Probleme, die auch bundesweit bekannt ist.

 

Die vom Träger bereitgestellten Leistungen können von anderen ortsansässigen Trägern nicht übernommen werden, da diese Träger eine andere Ausrichtung haben.

 

In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 12.11.2020 wurde auf Antrag des DKSB, Ortsverein Leverkusen eine einmalige Unterstützung des DKSB in Höhe von 37.000 Euro für das Jahr 2020 beschlossen.

 

Um weiterhin die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in dieser Stadt durch den DKSB, Ortsverband Leverkusen e.V. aufrecht zu erhalten, befürwortet der Fachbereich Kinder und Jugend eine dauerhafte Förderung des Trägers mit jährlich 37.000 Euro ab dem Jahr 2021.

 

2.    Dauerhafte finanzielle Unterstützung der (Honorarkräfte an der) Musikschule der Stadt Leverkusen

 

Zur dauerhaften Unterstützung der (Honorarkräfte an der) Musikschule der Stadt Leverkusen kommen die nachfolgenden Varianten in Betracht:

 

2.1  Übernahme der Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen (auf Basis der aktuellen Beschäftigungsverhältnisse)

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses KulturStadtLev am 09.06.2020 wurde auf Basis des Antrags der CDU-Fraktion vom 04.06.2020 einstimmig beschlossen zu prüfen, ob die Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen dauerhaft in den Kernhaushalt übertragen werden können, damit diese nicht mehr von der Musikschule der Stadt Leverkusen getragen werden müssen.

 

Die KulturStadtLev (KSL) begrüßt grundsätzlich Initiativen zur Reduzierung des strukturellen Defizits und des Eigenkapitalverzehrs, sofern deren Finanzierung im „Konzern Stadt Leverkusen“ oder durch Dritte sichergestellt werden kann.

 

Die mit den Honorarkräften verbundenen und in den Wirtschaftsplänen etatisierten Aufwendungen belaufen sich aktuell auf rd. 380.000 Euro (Ergebnis 2019, Prognose 2020 und Planung 2021).

 

Die Honorarkräfte werden organisatorisch über eine Spezialsoftware der Musikschule verwaltet (Unterrichtseinteilung, Vertragsabwicklung, Kalkulation und Generieren von Zahlläufen etc.), sodass derzeit ausschließlich von dort aus die notwendige sachliche und rechnerische Administration erfolgen kann. Insofern wäre es vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen praktikabler, die Honorarkosten über eine Zuschusserhöhung der Kernverwaltung zu kompensieren. Auf diese Weise würde der Intention des politischen Antrags gleichermaßen Rechnung getragen.

 

Damit die Entlastung in den Wirtschaftsplänen der KSL nachhaltig erreicht wird, ist es darüber hinaus sinnvoll, die Zuschusserhöhung variabel hinsichtlich der tatsächlich anfallenden Kosten zu gestalten, damit eventuelle Honorarerhöhungen ebenso wie etwaige geringere Honorarzahlungen berücksichtigt werden können.

 

2.2  Übernahme der Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen nach Umwandlung der Beschäftigungsverhältnisse der Honorarkräfte in Beschäftigungsverhältnisse nach TVöD

 

Von der gesamten Unterrichtszeit der Musikschule entfällt aktuell rd. ¼ auf die Honorarkräfte. Mit dieser Quote wird das durch Ratsbeschluss vom 27.06.2016 legitimierte Verhältnis TVöD-Kräfte zu Honorarkräften (74 % zu 26 %) erfüllt. Würde man diesen Anteil vollständig mit TVöD-Kräften besetzen, entspräche dies rd. 11 Vollzeitstellen, die in der Folge dauerhaft an der Tarifentwicklung „teilnehmen“ würden. Entsprechend wäre mit Personalkosten in Höhe von rd. 700.000 Euro (zzgl. künftiger Tarifsteigerungen) zu kalkulieren. Abzüglich der in diesem Fall entfallenden Honorarzahlungen verblieben Mehrkosten in Höhe von rd. 320.000 Euro.

 

Der Stellenplan der Beschäftigten der KSL wird außerhalb des städtischen Stellenplans selbstständig geführt. Dies würde dann gleichermaßen für die neu eingerichteten Stellen gelten, so dass auch in diesem Fall eine Kompensation über eine (indizierte) Zuschusserhöhung an die KSL erfolgen sollte. Der Zuschuss beliefe sich bei dieser Variante insgesamt auf rd. 700.000 Euro.

 

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht für alle Honorarkräfte ein TVöD-Beschäftigungsverhältnis in Betracht kommt / gewünscht ist. Teilweise stehen die Honorarkräfte bereits in Beschäftigungsverhältnissen bei anderen Arbeitgebern bzw. ist ein TVöD-Beschäftigungsverhältnis aus persönlichen Gründen nicht gewünscht. Bei einer Einrichtung von neuen TVöD-Stellen müssten diese ausgeschrieben werden, so dass sich die derzeitigen - und interessierten - Honorarkräfte sodann an einem Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren beteiligen könnten.

 

Neben den organisatorischen und finanziellen Aspekten wären durch die vertragliche Gleichbehandlung aller Lehrkräfte und die damit von allen Lehrkräften zu erbringenden Zusammenhangstätigkeiten (Vor- und Nachbereitung von Unterricht, Teilnahme und Beteiligung an: Konferenzen, Wettbewerben, Veranstaltungen von Stadt, KSL und Musikschule, Probenwochenenden, Musikfreizeiten in den Schulferien, Konzertreisen in Partnerschaftsstädte, Workshops und Fortbildungen etc.) die Steuerung, inhaltliche Weiterentwicklung und Qualität der Aufgabenerfüllung stärker gesichert als bisher.

 

2.3  Übernahme der Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen unter Beibehaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Honorarkräfte, aber unter Anpassung der Honorare analog der künftigen TVöD-Tarifabschlüsse

 

Alternativ bestünde die Möglichkeit, die Honorarkräfte künftig den Tarifentwicklungen anzupassen, d.h. die künftigen Tarifabschlüsse analog auf die Honorare der Honorarkräfte anzuwenden. Die Beschäftigungsverhältnisse werden bei dieser Variante nicht verändert. Die Aufwendungen belaufen sich wie bei Variante A (vgl. 2.1) auf rd. 380.000 Euro jährlich, jedoch zzgl. künftiger Tarifsteigerungen.

 

2.4  Zusammenfassung

 

Zusammenfassend ergeben sich die nachfolgenden Alternativen zur Unterstützung der (Honorarkräfte an der) Musikschule der Stadt Leverkusen sowie deren finanzielle Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Stadt Leverkusen:

 

Alternative

Maßnahme

Finanzielle Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Stadt Leverkusen

A

Beibehaltung des aktuellen Status quo

keine

B

Übernahme der Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen auf Basis der aktuellen Beschäftigungsverhältnisse

rd. 380.000 Euro jährlich

C

Übernahme der Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen nach Umwandlung der Beschäftigungsverhältnisse der Honorarkräfte in Beschäftigungsverhältnisse nach TVöD

rd. 700.000 Euro jährlich zzgl. künftiger Tarifsteigerungen

(reale Mehrkosten im Vergleich zum aktuellen Ansatz für Honorarkräfte in Höhe von 320.000 Euro)

D

Übernahme der Personalkosten der Honorarkräfte der Musikschule der Stadt Leverkusen unter Beibehaltung der Beschäftigungsverhältnisse der Honorarkräfte, aber unter Anpassung der Honorare analog der künftigen TVöD-Tarifabschlüsse.

rd. 380.000 Euro jährlich

zzgl. künftiger Tarifsteigerungen

 

 

 

Eine Änderung der Honorarordnung zur Erhöhung der Stundensätze der Honorarkräfte kann selbstverständlich unabhängig von den Varianten mit politischem Beschluss erfolgen. Die aktuelle Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Leverkusen ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt (vgl. auch Vorlage Nr. 2016/1465 „Änderung der Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Leverkusen zum 01.01.2017“).

 

Die Übernahme der Personalkosten erfolgt in allen Alternativen (A, B, C, D) in Form einer jährlichen Zuschusserhöhung der Kernverwaltung an die KSL in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten.

 

3.    Dauerhafte Unterstützung des Industriemuseums Freudenthaler Sensenhammers

 

In seiner Sitzung am 18.06.2020 beriet der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden den Bürgerantrag vom 15.06.2020 (vgl. Vorlage Nr. 2020/3678) mit dem Tenor, dass der Förderverein Freudenthaler Sensenhammer nicht in der Lage sei, die „dringend benötigte personelle Ausstattung des Museums zu finanzieren“. Laut dem Bürgerantrag sei das Industriemuseum Freudenthaler Sensenhammer ohne eine Unterstützung der Stadt Leverkusen bereits mittelfristig nicht überlebensfähig. Diese Entwicklung habe die Corona-Krise sehr verstärkt.

 

Auf Basis der Empfehlung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 18.06.2020 kam es zu einer Beschlussfassung im Rat der Stadt Leverkusen (vgl. Vorlage Nr. 2020/3738). Der Rat beauftragte in seiner Sitzung vom 24.08.2020 die Verwaltung mit der Prüfung der Übernahme der Personalkosten von drei Stellen (Museumsleitung, Museumspädagogik und Technik [Schmied]) des Industriemuseums Freudenthaler Sensenhammer in den Haushalt der Stadt Leverkusen oder alternativ der Gewährung eines entsprechenden regelmäßigen institutionellen Zuschusses.

 

Orientiert an der oben genannten Beschlusslage hat der Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) gemeinsam mit dem Fachbereich Personal und Organisation (11) am 02.10.2020 das Gespräch mit dem Museumsleiter und der Schatzmeisterin des Freudenthaler Sensenhammers gesucht, um Lösungsmöglichkeiten zur Unterstützung des Industriemuseums zu erörtern. Maßgebliche Gründe für den Unterstützungsbedarf sind der altersbedingte Wegfall der früheren Mitarbeiter/innen und Schmiede der Sensenfabrik sowie die Problematik einer ausschließlich ehrenamtlichen Mitarbeit im Freudenthaler Sensenhammer. Darüber hinaus müsse das Museum zukunftsfähig weiterentwickelt werden.

 

Im Ergebnis können eine Maximallösung und eine Minimallösung zur personellen Ausstattung des Museums skizziert werden:

 

 

Ergänzend zum persönlichen Gespräch am 02.10.2020 hat der Museumsleiter per E-Mail vom 19.10.2020 Dienstverteilungsplanentwürfe zu den drei einzurichtenden Stellen sowie weitere Unterlagen eingereicht.

 

Stellenbewertung:

Im Gesamtergebnis haben sich auf Basis der eingereichten Dienstverteilungspläne nach dem TVöD bzw. TVöD NRW folgende Bewertungen ergeben:

 

-       Museumsleitung: E11 TVöD

-       Museumspädagogik: E9c TVöD

-       Technik (Schmied): E6 TVöD NRW

 

3.1  Maximallösung bei Integration in den städtischen Haushalt (vollständige Aufnahme von drei Vollzeit-Stellen im städtischen Stellenplan)

 

Kostendarstellung auf Basis der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes 2020 (Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberechnungen), d.h. einschließlich aller Kosten wie Sachkostenpauschale, Gemeinkostenzuschlag etc.:

 

 

 

 

Wird der Maximallösung - d.h. drei Vollzeit-Planstellen werden für den Freudenthaler Sensenhammer bei der Stadtverwaltung Leverkusen eingerichtet - gefolgt, so ist zu berücksichtigen, dass hier (anders als bei einer Bezuschussung) höhere Aufwände anfallen. Neben den „reinen“ Personalausgaben entstehen etwa Aufwände für die Büroarbeitsplatzausstattung, Hard- und Software und Overheadkosten (vgl. vorstehende Tabelle „Durchschnittliche Kosten eines Arbeitsplatzes“).

 

Für die gänzliche Umsetzung des Konzeptes (Einrichtung von drei Stellen) ergibt sich zusammengefasst eine jährliche Gesamtsumme in Höhe von 258.095 Euro.

 

3.2  Alternativvarianten zur Unterstützung des Freudenthaler Sensenhammers (Zusammenfassung)

 

Unter Abwägung aller Aspekte sind die nachfolgenden Alternativvarianten zur Unterstützung des Freudenthaler Sensenhammers denkbar, die u. a. die Möglichkeit der Erhöhung des jährlichen städtischen Zuschusses an den Freudenthaler Sensenhammer aufgreifen. Zusammenfassend ergeben sich die nachfolgenden Alternativen zur Unterstützung des Freudenthaler Sensenhammers sowie deren finanzielle Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Stadt Leverkusen:

 

 

 

4.    Dauerhafte Unterstützung des NaturGut Ophoven

 

Am 27.02.2020 führte Herr Oberbürgermeister Richrath mit dem Leiter des NaturGut Ophoven ein Gespräch über die aktuelle Situation und die weiteren Entwicklungsperspektiven im NaturGut Ophoven. Der Leiter des NaturGut Ophoven legte anhand eines Organigramms den Personalbedarf des NaturGut Ophoven dar. Er hob hervor, dass vor allem eine Nachfolge für ihn als Leiter des NaturGut Ophoven frühzeitig geregelt werden müsse, um den Wissenstransfer sicherstellen zu können. Des Weiteren erfolgte ein Austausch über die Reorganisation des NaturGut Ophoven, bei dem auch eine Integration in die Verwaltung eine Option sein könne.

 

Am 13.05.2020 stellte die Fraktion Opladen Plus einen Antrag auf Unterstützung des Fördervereins NaturGut Ophoven (vgl. Antrag Nr. 2020/3602). Darin wurde die Verwaltung gebeten, in einen Austausch mit dem Förderverein NaturGut Ophoven zu treten, um sich den Corona bedingten Fehlbetrag erläutern zu lassen. Daraufhin sollte die Verwaltung der Politik einen Vorschlag unterbreiten, in welcher Höhe der Förderverein zum bestehenden Zuschuss zusätzliche Mittel zugewiesen bekommen sollte.

 

Die CDU-Fraktion stellte am 14.05.2020 einen Antrag auf Unterstützung für das NaturGut Ophoven in Corona-Zeiten (vgl. Antrag Nr. 2020/3613). Es wurde beantragt, dass das NaturGut Ophoven einen vorerst einmaligen Zuschuss für die Monate April bis Juni in Höhe von je 20.000 Euro (insgesamt 60.000 Euro) erhalten solle. Über die Verwendung dieses einmaligen Sonderzuschusses solle das NaturGut Ophoven einen Verwendungsnachweis vorlegen.

 

Mit Datum vom 28.05.2020 stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag auf einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro an den Förderverein NaturGut Ophoven über die Sommerferien hinaus bis September 2020 (vgl. Antrag Nr. 2020/3631). Die Verwaltung sollte bis dahin in Abstimmung mit dem NaturGut Ophoven und dessen Förderverein ein Konzept zur nachhaltigen und auskömmlichen Finanzierung für den Betrieb des NaturGut Ophoven und dessen Arbeit vorlegen und diese Finanzierung bei der Aufstellung des Haushalts 2021 und folgender Jahre berücksichtigen.

 

Am 30.05.2020 beantragte die SPD-Fraktion mittels eines Änderungsantrags die Unterstützung des Fördervereins NaturGut Ophoven in Corona-Zeiten (vgl. Antrag Nr. 2020/3642). Hier wurde ergänzend beantragt, dass die Verwaltung prüfen solle, ob die Personalkosten des NaturGut Ophoven dauerhaft in den Kernhaushalt übertragen werden können, damit diese nicht mehr vom Förderverein gestemmt werden müssen.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschloss am 25.06.2020 zu den oben genannten Anträgen insgesamt, dem Förderverein von NaturGut Ophoven für die Monate Mai bis Juni gegen einen Verwendungsnachweis einen Sonderzuschuss in Höhe von 60.000 Euro zu gewähren. Darüber hinaus wurde beschlossen, dass die Verwaltung mit dem Förderverein klären solle, ob ein zusätzlicher Corona bedingter Zuschussbedarf besteht. Außerdem sollte aufgezeigt werden, wie sich die weitere finanzielle Entwicklung darstellt.

Zuletzt sollte geprüft werden, ob die Personalkosten dauerhaft in den Kernhaushalt übertragen werden können.

 

Orientiert an der oben genannten Beschlusslage hat der Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01) gemeinsam mit dem Fachbereich Personal und Organisation (11) am 26.08.2020 das Gespräch mit dem Leiter des NaturGut Ophoven und dem Förderverein gesucht, um Lösungsmöglichkeiten zu besprechen. Ergänzend dazu hat das NaturGut Ophoven per E-Mail vom 06.10.2020 Dienstverteilungsplanentwürfe zu bestimmten einzurichtenden Stellen vorgelegt. Ebenfalls fand am 15.10.2020 ein Telefonat mit dem Leiter des NaturGut Ophoven statt, um noch einmal über die Prioritäten des NaturGut Ophoven zu sprechen.

 

Das NaturGut Ophoven favorisiert dabei eine mehrstufige Lösung, die im Nachgang zum Gespräch am 26.08.2020 modifiziert wurde. Die mehrstufige Lösung stellt sich wie folgt dar (z. T. bereits bestehende Stellen des Fördervereins, z. T. neu einzurichtende Stellen):

 

Die erste Stufe stellt die Personalbedarfe ab 2021 dar. Es besteht laut NaturGut Ophoven ein Bedarf für 2,5 Stellen:

-       Fachliche Koordination NaturGut Ophoven, Vollzeit (stv. Leitung)

-       Leitung Geländepädagogik, 30 Std.

-       Leitung Kinder- und Jugendmuseum EnergieStadt, 30 Std.

 

Die zweite Stufe stellt die Personalbedarfe ab 2022 dar. Hier besteht laut NaturGut Ophoven ein Bedarf für weitere 2,0 Stellen:

-       Päd. Mitarbeiter/-in Geländemanagement, Vollzeit

-       Päd. Mitarbeiter/-in EnergieLux und Tourismus, Vollzeit.

 

Die dritte Stufe des mehrstufigen Lösungsvorschlags des NaturGut Ophoven beinhaltet alle Stellen, die ab dem Jahr 2023 im Haushalt der Stadt Leverkusen eingerichtet werden sollen. Welche Stellen in welchem Jahr konkret eingebracht werden sollen, ist zu gegebener Zeit noch mit allen Beteiligten abzustimmen.

 

Stellenbewertung:

Im Gesamtergebnis haben sich auf der Basis der eingereichten Dienstverteilungspläne für die Bedarfe der ersten Stufe (2021) nach dem TVöD folgende Bewertungen ergeben:

 

-       Fachliche Koordination NaturGut Ophoven/stv. Leitung: E 13, FG 1

(Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit; hier: Biologe)

-       Geländepädagogik: E 11

-       Kinder- und Jugendmuseum EnergieStadt: E 11

 

Kostendarstellung auf Basis der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes 2020 (Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberechnungen), d.h. einschließlich aller Kosten, wie Sachkostenpauschale, Gemeinkostenzuschlag etc.:

 

 

 

 

4.1  Vollumfängliche Umsetzung des Konzeptes des NaturGut Ophoven (Stufenmodell)

 

Wird der Intention des NaturGut Ophoven vollumfänglich gefolgt, die Stufen 1 bis 3 im städtischen Stellenplan zu führen, so ist zu berücksichtigen, dass hier (anders als bei einer Bezuschussung) höhere Aufwände anfallen. Neben den „reinen“ Personalausgaben entstehen hier etwa Aufwände für die Büroarbeitsplatzausstattung, Hard- und Software und Overheadkosten (s.o. unter 3.1: Tabelle „Durchschnittliche Kosten eines Arbeitsplatzes“).

 

Für die gänzliche Umsetzung des Konzeptes (alle Stufen) ergibt sich zusammengefasst für die Jahre 2021 bis 2023 eine Gesamtsumme in Höhe von 2.023.090 Euro.

 

4.2  Alternativvarianten zur Unterstützung des NaturGut Ophoven (Zusammenfassung)

 

Unter Abwägung aller Aspekte werden neben der vom NaturGut Ophoven beantragten „Stufenregelung“ auch Kompromisslösungen ins Gespräch gebracht, die u.a. den Gedanken der Erhöhung des jährlichen städtischen Zuschusses an das NaturGut Ophoven aufgreifen. Zusammenfassend ergeben sich die nachfolgenden Alternativen zur Unterstützung des NaturGut Ophoven sowie deren finanzielle Auswirkungen auf den Kernhaushalt der Stadt Leverkusen:

 


 

Ergänzender allgemeiner Hinweis zu allen Beschlusspunkten bzw. Unterstützungsalternativen

 

Die Prüfung der Beihilfekonformität der potenziellen Unterstützungsleistungen erfolgt aktuell und konnte noch nicht abgeschlossen werden. Das Ergebnis wird nachgereicht, sobald die Prüfung abgeschlossen ist.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Die konkreten finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den in der Begründung dargelegten Unterstützungsvarianten. Die entsprechenden politischen Beschlussfassungen bleiben abzuwarten.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Herr Krings 20 12

Für das Jahr 2021 besteht die Möglichkeit, die Corona-bedingten Belastungen im Haushalt der Stadt Leverkusen zu separieren. Darüber hinaus besteht für das HH-Jahr 2021 noch die Genehmigungspflicht im Rahmen des Haushaltssicherungsplans (HSP) 2012 – 2021 durch die Aufsichtsbehörde, daher wird auf die Auflagen in den letztjährigen Genehmigungsverfügungen bezüglich der Ausweitung der sogenannten „freiwilligen“ Leistungen verwiesen. Im Weiteren könnte sich bei einer kompletten Umsetzung aller vorgeschlagenen Maßnahmen für die Jahre ab 2022 eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) ergeben.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Entscheidungsreife in der Verwaltung wurde erst jetzt erzielt. Eine Beschlussfassung der Vorlage noch im Februar-/März-Turnus ist jedoch angeraten. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.