Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt die Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für den Verbindungsweg zwischen Am Weingarten und der Felderstraße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straße Am Weingarten wurde nach Bau 1995 im Jahr 1997 gewidmet. Zu diesem Zeitpunkt war der vorgesehene Weg noch als Gartenland verpachtet. Der Ausbau erfolgte erst im Zuge des 1. Bauabschnitts des „Bustreffs Rheindorf“ (Umbau Wupperstraße 1999/2000).
Infolgedessen steht eine formelle Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als öffentlicher Weg noch aus. Der Umfang ist im Anlageplan dargestellt. Die Beschränkung der Nutzung entspricht der örtlichen Beschilderung.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |