Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, im Ortsteil Rheindorf zur rechtlichen Klarstellung die Straße Schnepfenflucht von Schäfershütte bis einschließlich Wendeplatz als Gemeinde-/Anliegerstraße sowie die Fortsetzung bis Pützdelle als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg (ohne Durchfahrtsmöglichkeit für den Kfz-Verkehr) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetz zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straße wurde 1976 erstmals ausgebaut und 1978 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) abgerechnet. Die vom zuständigen Ordnungsamt festgestellte faktische Widmung, die ein Bestehen als öffentliche Straße zum 01.01.1962 feststellt, konnte nach Auswertung des Flurbereinigungsverfahrens R62 nicht bestätigt werden. Hierin wurde lediglich die Öffentlichkeit als Fußweg festgelegt. Daher wird zur rechtlichen Klarstellung ein formelles Verfahren nach Straßen- und Wegegesetz erforderlich.
Die Verbindung vom Wendeplatz zur Straße Pützdelle ist
konzeptionell ein Rad-/
Gehweg, der aber gleichzeitig der Erschließung der Anliegenden dient.
Entsprechend erfolgt eine Widmung in der Untergruppe „befahrbarer Wohnweg“. Auf
die unerwünschte Durchfahrtsmöglichkeit, die baulich durch Poller verhindert
wird, erfolgt ein zusätzlicher Hinweis.
Die weiteren Teile der Straße Schnepfenflucht waren im Flurbereinigungsverfahren bereits als öffentliche Wege festgesetzt.
Der Umfang der Widmung ist im Anlageplan farblich dargestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |