Betreff
Baubeschluss für das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“
Vorlage
2021/0754
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.     Die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich soll entsprechend des Planungsbeschlusses (Vorlage Nr. 2021/0719) auf Basis der vorgelegten Entwurfsplanung des Büros POLA – vorbehaltlich der Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Bodengutachtens (Baugrunderkundung) sowie der Bestätigung der Genehmigungsfähigkeit durch die Höhere Naturschutzbehörde – umgesetzt werden. Die durch die Politik dargelegten Anpassungsvorschläge können im Zuge der anschließenden Planungsphasen berücksichtigt werden.

 

2.     Die prognostizierten Gesamtkosten betragen nach heutigem Stand rund 1.620.000 € brutto. Die städtischen Eigenmittel zur Finanzierung des Projektes werden daher auf einen Betrag in Höhe von 540.000 € brutto festgesetzt.

 

3.     Die Verwaltung wird ermächtigt,

 

a)  die weiteren Leistungsphasen der Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5 bis 8) bei dem Büro POLA Landschaftsarchitekten abzurufen.

 

b)  das Büro POLA Landschaftsarchitekten mit der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans (Parkpflegewerk) zu beauftragen.

 

c)  die weiteren Schritte zur Planung und Ausführung der Brücke zu veranlassen.

 

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe – bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Rat der Stadt Leverkusen vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretungen sowie der Verwaltung – einzurichten, die das weitere Projekt beratend begleitet.

 

 

gezeichnet:

                            In Vertretung          In Vertretung       In Vertretung            In Vertretung

Richrath             Märtens                   Lünenbach          Adomat                      Deppe

 

In Vertretung

Molitor

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 01.07.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen, einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Der hierbei festgesetzte Finanzrahmen für das Projekt belief sich seinerzeit auf eine Gesamtsumme in Höhe von rund 1.382.000 € brutto. Die Gesamtsumme setzte sich zusammen aus einem Zuwendungsanteil in Höhe von 1.080.000 € sowie einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 302.000 €. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am 12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019 bewilligt.

 

Entsprechend den Vorgaben des Bundesprogramms wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Hierdurch sollten alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung der weiteren Planungsaufgaben gefunden werden und somit letztlich die Entscheidung zu Gunsten eines Auftragnehmers fallen, der für die Umsetzung der Ziele und Anforderungen der Stadt Leverkusen sowie des Fördergebers bestmöglich geeignet ist. An diesem Wettbewerb nahmen sechs Landschaftsplanungsbüros teil.

 

Das Preisgericht hat in seiner Sitzung vom 28.02.2020 den Wettbewerbsentwurf des Büros POLA Landschaftsarchitekten GmbH aus Berlin mit dem ersten Preis bedacht und zur Umsetzung empfohlen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 das Ergebnis des Wettbewerbs gemäß § 60 Absatz 1 Satz der Gemeindeordnung NRW bestätigt und beschlossen, das Büro POLA mit der Planung des Projektes zu beauftragen. Diese Entscheidung wurde durch den Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 25.06.2020 (Vorlage Nr. 2020/3389/1) genehmigt.

 

Mit Datum vom 28.10.2020 wurde durch das Büro POLA sodann eine Entwurfsplanung vorgelegt, welche grundsätzlich den inhaltlichen Anforderungen des Wettbewerbs entsprach, jedoch das ursprünglich avisierte Budget für die Baukosten der Freianlagen und der Brücke mit einer Kostenberechnung in Höhe von rund 1.048.000 € netto bzw. ca. 1.247.000 € brutto, sowohl in Bezug auf das eingereichte Wettbewerbsergebnis als auch das durch den Rat im Jahr 2019 festgelegte Projektbudget deutlich überschritt. Nach Darstellung der Planung im Rahmen des Gesprächsformates „Kultur im Dialog“ am 10.12.2020, in dem die jeweiligen kultur- und finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter teilnehmen konnten, wurde durch den Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 20.01.2021 beschlossen, das Büro POLA aufzufordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen in Inhalt und Kosten (700.000 € netto) dem prämierten Wettbewerbsergebnis entsprechenden Entwurf vorzulegen.

 

Im Rahmen der Vorlage Nr. 2021/0443 wurde dem Rat der Stadt Leverkusen in der Folge die Entwurfsplanung des Planungsbüros POLA vom 08.02.2021 vorgelegt, die formal gesehen die Anforderungen sowie den Kostenrahmen, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Steigerung der Baukosten, des Ratsbeschlusses vom 20.01.2021 erfüllte. Vor diesem Hintergrund wurde vom Rat mit Beschluss vom 22.02.2021 festgelegt, dass jener Entwurf die Grundlage für die weitere Entwicklung des Projekts bildet, unter der Voraussetzung, dass dieser Entwurf im Sinne des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes umsetzbar ist und der Zuwendungsgeber diesen Entwurf für zuwendungsfähig hält. Zudem erfolgte der Auftrag an die Verwaltung mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber Gespräche über die Umsetzung des Projekts zu führen. Über die Ergebnisse der Verhandlungen sollte dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen berichtet und von diesem entschieden werden, so dass in der Folge ein Planungs- und Baubeschluss durch den Rat gefasst werden könnte.

 

Zur Vorbereitung der beschlossenen Dialoge mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber wurde am 04.03.2021 eine erneute Sitzung in Form des Gesprächsformates „Kultur im Dialog“ einberufen. Die Gespräche mit dem Büro POLA und dem Zuwendungsgeber haben am 17.03.2021 bzw. 22.03.2021 stattgefunden. Die Förderfähigkeit der vorgelegten Entwurfsplanung wurde durch den Zuwendungsgeber grundsätzlich bestätigt. Im Zuge weiterer „Kultur im Dialog“-Sitzungen am 06.04.2021 und 15.04.2021 wurde seitens der Verwaltung über die Gesprächsergebnisse informiert und das weitere Vorgehen im Projekt gemeinsam mit der Politik besprochen.

 

Im gemeinsamen Austausch wurde deutlich, dass seitens der Politik der Wunsch bestand, Änderungen an der Entwurfsplanung vom 08.02.2021 vorzunehmen. Zur Konkretisierung übermittelten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter der Verwaltung Stellungnahmen, in denen die jeweiligen Standpunkte der Parteien dargestellt wurden. Die Stellungnahmen können der Anlage 01 entnommen werden und sollten von der Verwaltung bei der Erstellung der kommenden Beschlussvorlagen berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus wurde durch die Verwaltung – auf Initiative der Politik – nach einer entsprechenden Ortsbesichtigung mit einem geeigneten Unternehmen, am 04.05.2021 ein Bodengutachten bzw. eine Baugrunderkundung in Auftrag gegeben. Dieses soll im Vorgriff einer ausführlichen Überprüfung im Rahmen der Ausführungsplanung, bereits zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung erste Erkenntnisse über die technische Machbarkeit einer Steganlage im Feuchtbiotopbereich des Schlossparks sowie den Unterbau des Rundweges liefern. Wegen der Brutperiode der Graureiher ist mit Abschluss und Übermittlung des Gutachtens jedoch nicht vor der 24. Kalenderwoche und somit erst nach Redaktionsschluss dieser Vorlage zu rechnen. In der Konsequenz stehen die folgenden Beschlussempfehlungen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Bodengutachtens.

 

Um die Fortführung des Projektes, insbesondere im Hinblick auf das Landschafts-planänderungsverfahren sowie die durch den Zuwendungsgeber festgesetzten Fristen zur Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahmen nicht zu gefährden, verfolgte die Verwaltung eine Trennung von Planungs- und Baubeschluss. Hierfür war vorgesehen dem Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss, der anstelle des Rates am 17.05.2021 zusammentreten sollte, eine Vorlage zur Fassung eines Planungsbeschlusses vorzulegen (vgl. Vorlage Nr. 2021/0719). Diese Vorgehensweise hätte es ermöglicht, die durch die Politik dargelegten Änderungen angemessen bei der weiteren Umsetzung des Projektes zur Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich und der Erstellung einer durch den Zuwendungsgeber geforderten Baubeschlussvorlage zu berücksichtigen, ohne hierbei im Gesamtverfahren Zeit zu verlieren. Auch wenn die Sitzung des Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschusses am 17.05.2021 zwischenzeitlich abgesagt wurde bzw. der Planungsbeschluss erst in die Sitzung des Rates am 31.05.2021 eingebracht werden kann, soll an dieser grundsätzlichen Verfahrensweise nach Auffassung der Verwaltung festgehalten werden. Entsprechend des Planungsbeschlusses stehen die folgenden Beschlussempfehlungen unter dem Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit durch die Höhere Naturschutzbehörde. Die in diesem Zusammenhang bei dem Büro POLA angeforderte graphische Anpassung der Entwurfsplanung konnte bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage noch nicht vorgelegt werden, da sich kurzfristig weitere Abstimmungsbedarfe zwischen dem Planer und der Verwaltung ergeben haben. Um der Politik eine genehmigungsfähige Entwurfsplanung vorlegen zu können, erfolgt die Herstellung eines erforderlichen Konsenses im Zuge eines Ortstermins im Schlosspark Morsbroich Mitte Juni 2021. Die zu beschließende genehmigungsfähige Entwurfsplanung wird dem Rat sodann nachgereicht. Die Untere Naturschutzbehörde wird in diesen Abstimmungsprozess eng einbezogen.

 

Im Rahmen des zu fassenden Baubeschlusses hat der Rat der Stadt Leverkusen über die Entwurfsplanung sowie eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Finanzrahmens zu entscheiden. Dieser Beschluss ist erforderlich, da die weitere baufachliche Prüfung – und somit ein Fortgang im Projekt – in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN 276 bei der Oberfinanzdirektion erfolgen kann. Hierfür wurden durch die Verwaltung sowie dem mit der Bauherrenvertretung/dem Projektmanagement beauftragten Büro Kuhfeld Schildberg Partnerschaft mbB (KSP) die Stellungnahmen der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Zuge einer Synopse ausgewertet (vgl. Anlage 02) und die Kosten gegenübergestellt (vgl. Anlage 03).

 

Zu Beschlusspunkt 1.):

 

Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass für eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine grundsätzliche Anpassung der Entwurfsplanung des Büro POLA erforderlich ist, sondern dass diese im Rahmen der weiteren Planungsphasen, insbesondere der Ausführungsplanung, berücksichtigt werden können. Das Ziel der Entwurfsplanung ist es, aufbauend auf der Vorplanung ein stimmiges, naturnahes und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt, zu entwickeln. Detaillierte Festlegungen auf die Verwendung bestimmter Materialien oder die konkrete und abschließende Ausgestaltung von Aufenthaltsflächen sind üblicherweise hingegen Gegenstand der weiteren Planungsphasen. Vor diesem Hintergrund erfüllt die durch das Planungsbüro POLA vorgelegte Entwurfsplanung, auch unter Würdigung der Stellungnahmen aus dem politischen Raum, unter Vorbehalt des Ergebnisses des beauftragten Bodengutachtens sowie der Zustimmung durch die Höhere Naturschutzbehörde, die Anforderungen und formalen Vorgaben und kann als Grundlage für die weitere Entwicklung des Projektes dienen.

 

Zu Beschlusspunkt 2.):

 

Gleichwohl sind mit einigen Vorschlägen, wie beispielsweise der Verbreiterung von Wegen, Kostensteigerungen verbunden, die bei einer Umsetzung im Zuge der weiteren Planungsphasen zu einer Erhöhung des mit Beschluss vom 01.07.2019 festgesetzten Finanzbudgets führen können. Eine planmäßige Erhöhung der städtischen Eigenmittel ist entsprechend den Vorgaben des Zuwendungsbescheides dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen in Form eines Ratsbeschlusses nachzuweisen. Erfolgt eine solche Beschlussfassung nicht, ist der Zuwendungsgeber berechtigt den Förderbescheid zu widerrufen und die Rückforderung der bislang abgerufenen Fördermittel – derzeit 168.000 € brutto –zu verlangen. In der Konsequenz wären bei einer Einstellung des Projekts dann auch alle bislang verausgabten Kosten in Höhe von ca. 200.000 € brutto – hiervon ca. 150.000 € förderfähig – verloren. Für die Erstellung der Beschlussempfehlung wurde durch die Verwaltung und das Büro KSP daher in der Folge der Fokus auf die Vorschläge gelegt, die nach heutigem Stand mit einer wesentlichen und nicht nur geringfügigen Kostensteigerung einhergehen. Die kostenintensivste Maßnahme hierbei ist der Ausbau der Wege, der in unterschiedlicher Ausprägung von allen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern gefordert wird. Die Verwaltung, insbesondere auch der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung, weist in diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass ein Ausbau der Wege ohne eine entsprechende Erhöhung des Finanzrahmens nicht realisierbar ist und im Zweifel durch die Verwaltung beanstandet werden müsste.

 

Da sich das politische Meinungsbild im Zuge der Stellungnahmen zudem als teils sehr heterogen erschließt, soll mit der in dieser Vorlage dargestellten Beschlussempfehlung das größtmögliche Maß an Flexibilität für den zukünftigen Gestaltungsprozess des Projektes erhalten bleiben, während zeitgleich der Fortgang der weiteren Planung nicht gehemmt wird. Konkret schlägt die Verwaltung nach Auswertung der politischen Stellungnahmen und entsprechender Kalkulation vor, den Finanzrahmen des Projektes auf eine Höhe von 1.620.000 € brutto (hierin enthalten Baukosten für die Freianlagen und die Brücke in Höhe von ca. 990.000 € netto bzw. 1.178.000 € brutto) anzuheben (vgl. Anlagen 02 und 03). Diese Anpassung wäre über städtische Finanzmittel zu decken und würde den städtischen Eigenanteil auf nunmehr 540.000 € brutto erhöhen.

 

Hierdurch blieben nach Auffassung der Verwaltung nach derzeitigem Stand alle wesentlichen Forderungen der Politik umsetzbar und könnten im Zuge der weiteren Planungsphasen nach Belieben baukastenartig kombiniert werden.

 

In der Berechnung dieses Finanzrahmens, der im Kern auf der Kostenermittlung des Büros POLA aus der Entwurfsplanung vom 08.02.2021 fußt, wurden unter anderem folgende Maximal- bzw. Minimalvorschläge und -überlegungen der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter berücksichtigt:

 

Kostenersparnisse:

 

·         Ersatz der Stahlbandeinfassung der Wegeränder (ca. 17.000 € netto bzw. 20.000 € brutto),

·         Verzicht auf ein Boskett (ca. 15.000 € netto bzw. 18.000 € brutto)

 

Kostenerhöhungen:

 

·         Verbreiterung des gesamten Rundweges auf ein Maß von 2,50 m (ca. 146.000 € netto bzw. 174.000 € brutto),

·         Mehrkosten Brücke nach Einschätzung der Technischen Betriebe Leverkusen (ca. 33.000 € netto bzw. 40.000 € brutto),

·         Ausführung eines Stegs in Holz (ca. 18.500 € netto bzw. 22.000 € brutto),

·         Risikozuschläge in Höhe von je 10 % bei den Baukosten sowie den Nebenkosten beispielsweise aufgrund des derzeitig erheblichen Preisanstiegs am Rohstoff-/Baustoffmarkt.

 

Zu Beschlusspunkt 3.):

 

Auf Basis der Beschlussfassung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 sowie der Genehmigung des Rates vom 25.06.2020 wurden mit dem Planungsbüro POLA am 21.08.2020 folgende Verträge geschlossen:

 

·         ein Architektenvertrag über die Planung der freiraumplanerischen Baumaßnahmen der „Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich“ sowie

·         ein Ingenieurvertrag über die Planung der „Herstellung einer Fußgängerbrücke über den Wassergraben des Schlosses Morsbroich“.

 

Gemäß § 3 des Architektenvertrages wurde das Büro POLA im Zuge eines stufenweisen Vorgehens zunächst nur mit den Leistungsphasen 1 bis 4 (einschließlich Genehmigungsplanung) beauftragt. Die Leistungsphasen 5 bis 8 sind im Rahmen des Architektenvertrages gesondert durch die Stadt Leverkusen abzurufen. Darüber hinaus kann die Stadt Leverkusen das Büro POLA mit gesondertem Vertrag unmittelbar mit der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans (Parkpflegewerk) beauftragen. Nach den Bedingungen des Vertrages besteht auf einen Abruf bzw. auf eine Beauftragung jedoch kein Rechtsanspruch.

 

Gemäß Auslobungsbedingungen des Planungswettbewerbs sowie den Beschlüssen von Hauptausschuss und Rat sollte der Wettbewerbssieger mit allen Leistungsphasen der Planung beauftragt werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, die weiteren Leistungsphasen der Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5 bis 8) bei dem Büro POLA Landschaftsarchitekten abzurufen und POLA mit der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zu beauftragen.

 

Im Ingenieurvertrag zur Planung der Brücke wurde das Büro POLA lediglich mit den Leistungsphasen 1 bis 3 (einschließlich Entwurfsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen entweder durch ein im Brückenbau erfahrenes Ingenieurbüro erbracht werden oder der Bau der Brücke wird im Rahmen einer Funktionalausschreibung einschließlich der noch ausstehenden Planungsleistungen einem Generalunternehmer übertragen. Hierfür ist beabsichtigt, alsbald entsprechende Angebote einzuholen, um die Planungen zur Brücke weiter voranzutreiben.

 

Zu Beschlusspunkt 4.):

 

Für die Durchführung der nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung sich anschließenden Leistungsphasen 4 bis 8 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der bzw. Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung) ist weiterhin eine enge Beteiligung der Politik vorgesehen. Anders als bisher soll diese Beteiligung jedoch nicht länger durch das Gesprächsformat „Kultur im Dialog“ realisiert werden.

 

Im bisherigen Austausch mit der Politik wurde deutlich, dass seitens der Vertreterinnen und Vertreter ein verstärktes Interesse besteht Gestaltungsprozesse, beispielsweise die Ausstattung oder Möblierung von Bosketten sowie die Verwendung bestimmter nachhaltiger Baustoffe, im Projekt zu begleiten, Denkanstöße zu geben und die eigene persönliche sowie fachliche Expertise zur Verfügung zu stellen, um im Schlosspark einen naturnahen Erholungs- und Identifikationsraum für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Auch wenn es für viele dieser Prozesse formal keines politischen Beschlusses bedarf, ist es im Sinne einer modernen und partizipativ agierenden Kommune dennoch zielführend, die von der Bürgerschaft gewählten Vertreterinnen und Vertreter stetig in den weiteren Projektverlauf miteinzubinden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Dezernates IV - Schulen, Kultur, Jugend und Sport, bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Rat der Stadt Leverkusen vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretungen sowie der Verwaltung, die den weiteren Planungsprozess beratend begleiten und gemeinsam die zu treffenden Entscheidungen fällen soweit diese nicht dem Rat oder einem anderen Gremium vorbehalten sind. Seitens der Verwaltung wird u. a. der neue Leiter des Museums Morsbroich, Herr van den Berg, nach seinem Dienstantritt am 01.08.2021 als ständiges Mitglied der Arbeitsgruppe beiwohnen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Wirtschaftsplan KSL

 

 Ja – investiv

Wirtschaftsplan KSL

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12

 

Gem. Ziffer 2. 5 der Genehmigungsverfügung (Seite 2) vom 13.05.2020 zum Haushalt 2020 der Stadt Leverkusen dient die veranschlagte Verlustabdeckung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur Stadt Leverkusen (KSL) der Absicherung des bestehenden Leistungsangebotes und darf nur in Anspruch genommen werden, soweit eine Verlustausweisung nicht zu vermeiden ist. Da die Stadt Leverkusen auch im Haushaltsjahr 2021 weiterhin einen genehmigungspflichtigen Haushaltssicherungsplan aufzustellen hat, ist von einer gleichlautenden Regelung für das Jahr 2021 auszugehen. Der städtische Eigenanteil an der „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ führt fiskalisch zu einer erhöhten laufenden Belastung der KSL und somit zu einer Erhöhung der Verlustabdeckung, die durch die Stadt zu finanzieren ist.

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des notwendigen Abstimmungsbedarfs mit dem Planungsbüro und den Fachbereichen der Verwaltung war eine Abgabe zum regulären Abgabetermin nicht möglich.