Beschlussentwurf:
1.
Die Revitalisierung des
Schlossparks Morsbroich soll entsprechend des Planungsbeschlusses (Vorlage Nr. 2021/0719) auf Basis der vorgelegten
Entwurfsplanung des Büros POLA – vorbehaltlich der Ergebnisse des in Auftrag
gegebenen Bodengutachtens (Baugrunderkundung) sowie der Bestätigung der
Genehmigungsfähigkeit durch die Höhere Naturschutzbehörde – umgesetzt werden.
Die durch die Politik dargelegten Anpassungsvorschläge können im Zuge der
anschließenden Planungsphasen berücksichtigt werden.
2. Die
prognostizierten Gesamtkosten betragen nach heutigem Stand rund 1.620.000 €
brutto. Die städtischen Eigenmittel zur Finanzierung des Projektes werden daher
auf einen Betrag in Höhe von 540.000 € brutto festgesetzt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt,
a) die weiteren Leistungsphasen der Freianlagenplanung (Leistungsphasen 5 bis 8) bei dem Büro POLA Landschaftsarchitekten abzurufen.
b) das Büro POLA Landschaftsarchitekten mit der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans (Parkpflegewerk) zu beauftragen.
c) die weiteren Schritte zur Planung und Ausführung der Brücke zu veranlassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe – bestehend aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter der im Rat der Stadt Leverkusen vertretenen Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretungen sowie der Verwaltung – einzurichten, die das weitere Projekt beratend begleitet.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach Adomat Deppe
In Vertretung
Molitor
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat
in seiner Sitzung am 01.07.2019 mit der Vorlage Nr. 2019/2976 beschlossen,
einen Zuwendungsantrag für die Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich beim
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen, um in
der 2. Phase des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte
des Städtebaus“ berücksichtigt zu werden. Der hierbei festgesetzte Finanzrahmen
für das Projekt belief sich seinerzeit auf eine Gesamtsumme in Höhe von rund
1.382.000 € brutto. Die Gesamtsumme setzte sich zusammen aus einem
Zuwendungsanteil in Höhe von 1.080.000 € sowie einem städtischen Eigenanteil in
Höhe von 302.000 €. Den entsprechenden Förderantrag hat die Verwaltung am
12.12.2019 beim BBSR gestellt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 20.12.2019
bewilligt.
Entsprechend den Vorgaben des
Bundesprogramms wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt.
Hierdurch sollten alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung der
weiteren Planungsaufgaben gefunden werden und somit letztlich die Entscheidung
zu Gunsten eines Auftragnehmers fallen, der für die Umsetzung der Ziele und
Anforderungen der Stadt Leverkusen sowie des Fördergebers bestmöglich geeignet
ist. An diesem Wettbewerb nahmen sechs Landschaftsplanungsbüros teil.
Das Preisgericht hat in seiner
Sitzung vom 28.02.2020 den Wettbewerbsentwurf des Büros POLA
Landschaftsarchitekten GmbH aus Berlin mit dem ersten Preis bedacht und zur
Umsetzung empfohlen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 das
Ergebnis des Wettbewerbs gemäß § 60 Absatz 1 Satz der Gemeindeordnung NRW
bestätigt und beschlossen, das Büro POLA mit
der Planung des Projektes zu beauftragen. Diese Entscheidung wurde durch den
Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 25.06.2020 (Vorlage Nr.
2020/3389/1) genehmigt.
Mit Datum vom 28.10.2020 wurde
durch das Büro POLA sodann eine Entwurfsplanung vorgelegt, welche grundsätzlich
den inhaltlichen Anforderungen des Wettbewerbs entsprach, jedoch das
ursprünglich avisierte Budget für die Baukosten der Freianlagen und der Brücke
mit einer Kostenberechnung in Höhe von rund 1.048.000 € netto bzw. ca.
1.247.000 € brutto, sowohl in Bezug auf das eingereichte Wettbewerbsergebnis
als auch das durch den Rat im Jahr 2019 festgelegte Projektbudget deutlich
überschritt. Nach Darstellung der Planung im Rahmen des Gesprächsformates
„Kultur im Dialog“ am 10.12.2020, in dem die
jeweiligen kultur- und finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der
Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter teilnehmen konnten, wurde durch den Rat
der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 20.01.2021 beschlossen, das Büro POLA
aufzufordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen in Inhalt und Kosten
(700.000 € netto) dem prämierten Wettbewerbsergebnis entsprechenden Entwurf
vorzulegen.
Im Rahmen der Vorlage Nr. 2021/0443 wurde dem Rat der Stadt Leverkusen in der Folge die Entwurfsplanung des Planungsbüros POLA vom 08.02.2021 vorgelegt, die formal gesehen die Anforderungen sowie den Kostenrahmen, unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Steigerung der Baukosten, des Ratsbeschlusses vom 20.01.2021 erfüllte. Vor diesem Hintergrund wurde vom Rat mit Beschluss vom 22.02.2021 festgelegt, dass jener Entwurf die Grundlage für die weitere Entwicklung des Projekts bildet, unter der Voraussetzung, dass dieser Entwurf im Sinne des Natur-, Landschafts- und Artenschutzes umsetzbar ist und der Zuwendungsgeber diesen Entwurf für zuwendungsfähig hält. Zudem erfolgte der Auftrag an die Verwaltung mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber Gespräche über die Umsetzung des Projekts zu führen. Über die Ergebnisse der Verhandlungen sollte dem Rat nach Vorberatung in den Fachausschüssen berichtet und von diesem entschieden werden, so dass in der Folge ein Planungs- und Baubeschluss durch den Rat gefasst werden könnte.
Zur Vorbereitung der beschlossenen Dialoge mit dem Büro POLA sowie dem Zuwendungsgeber wurde am 04.03.2021 eine erneute Sitzung in Form des Gesprächsformates „Kultur im Dialog“ einberufen. Die Gespräche mit dem Büro POLA und dem Zuwendungsgeber haben am 17.03.2021 bzw. 22.03.2021 stattgefunden. Die Förderfähigkeit der vorgelegten Entwurfsplanung wurde durch den Zuwendungsgeber grundsätzlich bestätigt. Im Zuge weiterer „Kultur im Dialog“-Sitzungen am 06.04.2021 und 15.04.2021 wurde seitens der Verwaltung über die Gesprächsergebnisse informiert und das weitere Vorgehen im Projekt gemeinsam mit der Politik besprochen.
Im gemeinsamen Austausch wurde deutlich, dass seitens der Politik der Wunsch bestand, Änderungen an der Entwurfsplanung vom 08.02.2021 vorzunehmen. Zur Konkretisierung übermittelten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter der Verwaltung Stellungnahmen, in denen die jeweiligen Standpunkte der Parteien dargestellt wurden. Die Stellungnahmen können der Anlage 01 entnommen werden und sollten von der Verwaltung bei der Erstellung der kommenden Beschlussvorlagen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus wurde durch die Verwaltung – auf Initiative der Politik – nach einer entsprechenden Ortsbesichtigung mit einem geeigneten Unternehmen, am 04.05.2021 ein Bodengutachten bzw. eine Baugrunderkundung in Auftrag gegeben. Dieses soll im Vorgriff einer ausführlichen Überprüfung im Rahmen der Ausführungsplanung, bereits zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung erste Erkenntnisse über die technische Machbarkeit einer Steganlage im Feuchtbiotopbereich des Schlossparks sowie den Unterbau des Rundweges liefern. Wegen der Brutperiode der Graureiher ist mit Abschluss und Übermittlung des Gutachtens jedoch nicht vor der 24. Kalenderwoche und somit erst nach Redaktionsschluss dieser Vorlage zu rechnen. In der Konsequenz stehen die folgenden Beschlussempfehlungen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses des Bodengutachtens.
Um die Fortführung des Projektes,
insbesondere im Hinblick auf das Landschafts-planänderungsverfahren sowie die
durch den Zuwendungsgeber festgesetzten Fristen zur Umsetzung der vorgesehenen
Baumaßnahmen nicht zu gefährden, verfolgte die Verwaltung eine Trennung von
Planungs- und Baubeschluss. Hierfür war vorgesehen dem Haupt-, Personal- und
Beteiligungsausschuss, der anstelle des Rates am 17.05.2021 zusammentreten
sollte, eine Vorlage zur Fassung eines Planungsbeschlusses vorzulegen (vgl.
Vorlage Nr. 2021/0719). Diese Vorgehensweise hätte es ermöglicht, die durch die
Politik dargelegten Änderungen angemessen bei der weiteren Umsetzung des
Projektes zur Revitalisierung des Schlossparks Morsbroich und der Erstellung
einer durch den Zuwendungsgeber geforderten Baubeschlussvorlage zu
berücksichtigen, ohne hierbei im Gesamtverfahren Zeit zu verlieren. Auch wenn
die Sitzung des Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschusses am 17.05.2021
zwischenzeitlich abgesagt wurde bzw. der Planungsbeschluss erst in die Sitzung
des Rates am 31.05.2021 eingebracht werden kann, soll an dieser grundsätzlichen
Verfahrensweise nach Auffassung der Verwaltung festgehalten werden. Entsprechend
des Planungsbeschlusses stehen die folgenden Beschlussempfehlungen unter dem
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit durch die Höhere Naturschutzbehörde. Die in
diesem Zusammenhang bei dem Büro POLA angeforderte graphische Anpassung der
Entwurfsplanung konnte bis zum Redaktionsschluss dieser Vorlage noch nicht
vorgelegt werden, da sich kurzfristig weitere Abstimmungsbedarfe zwischen dem
Planer und der Verwaltung ergeben haben. Um der Politik eine genehmigungsfähige
Entwurfsplanung vorlegen zu können, erfolgt die Herstellung eines
erforderlichen Konsenses im Zuge eines Ortstermins im Schlosspark Morsbroich
Mitte Juni 2021. Die zu beschließende genehmigungsfähige Entwurfsplanung wird
dem Rat sodann nachgereicht. Die Untere Naturschutzbehörde wird in diesen Abstimmungsprozess
eng einbezogen.
Im Rahmen des zu fassenden
Baubeschlusses hat der Rat der Stadt Leverkusen über die Entwurfsplanung sowie
eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des Finanzrahmens zu entscheiden.
Dieser Beschluss ist erforderlich, da die weitere baufachliche Prüfung – und
somit ein Fortgang im Projekt – in Absprache mit dem Fördermittelgeber erst mit
Einreichung der Entwurfspläne und der erforderlichen Kostenberechnung nach DIN
276 bei der Oberfinanzdirektion erfolgen kann. Hierfür wurden durch die
Verwaltung sowie dem mit der Bauherrenvertretung/dem Projektmanagement
beauftragten Büro Kuhfeld Schildberg Partnerschaft mbB (KSP) die Stellungnahmen
der Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Zuge einer Synopse ausgewertet
(vgl. Anlage 02) und die Kosten gegenübergestellt (vgl. Anlage 03).
Zu Beschlusspunkt 1.):
Im Ergebnis konnte festgestellt
werden, dass für eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen keine
grundsätzliche Anpassung der Entwurfsplanung des Büro POLA erforderlich ist,
sondern dass diese im Rahmen der weiteren Planungsphasen, insbesondere der
Ausführungsplanung, berücksichtigt werden können. Das Ziel der Entwurfsplanung
ist es, aufbauend auf der Vorplanung ein stimmiges, naturnahes und
realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen
berücksichtigt, zu entwickeln. Detaillierte Festlegungen auf die Verwendung
bestimmter Materialien oder die konkrete und abschließende Ausgestaltung von
Aufenthaltsflächen sind üblicherweise hingegen Gegenstand der weiteren
Planungsphasen. Vor diesem Hintergrund erfüllt die durch das Planungsbüro POLA
vorgelegte Entwurfsplanung, auch unter Würdigung der Stellungnahmen aus dem
politischen Raum, unter Vorbehalt des Ergebnisses des beauftragten
Bodengutachtens sowie der Zustimmung durch die Höhere Naturschutzbehörde, die
Anforderungen und formalen Vorgaben und kann als Grundlage für die weitere
Entwicklung des Projektes dienen.
Zu Beschlusspunkt 2.):
Gleichwohl sind mit einigen
Vorschlägen, wie beispielsweise der Verbreiterung von Wegen, Kostensteigerungen
verbunden, die bei einer Umsetzung im Zuge der weiteren Planungsphasen zu einer
Erhöhung des mit Beschluss vom 01.07.2019 festgesetzten Finanzbudgets führen
können. Eine planmäßige Erhöhung der städtischen Eigenmittel ist entsprechend
den Vorgaben des Zuwendungsbescheides dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen in Form eines Ratsbeschlusses
nachzuweisen. Erfolgt eine solche Beschlussfassung nicht, ist der
Zuwendungsgeber berechtigt den Förderbescheid zu widerrufen und die Rückforderung
der bislang abgerufenen Fördermittel – derzeit 168.000 € brutto –zu verlangen.
In der Konsequenz wären bei einer Einstellung des Projekts dann auch alle
bislang verausgabten Kosten in Höhe von ca. 200.000 € brutto – hiervon ca.
150.000 € förderfähig – verloren. Für die Erstellung der Beschlussempfehlung
wurde durch die Verwaltung und das Büro KSP daher in der Folge der Fokus auf
die Vorschläge gelegt, die nach heutigem Stand mit einer wesentlichen und nicht
nur geringfügigen Kostensteigerung einhergehen. Die kostenintensivste Maßnahme
hierbei ist der Ausbau der Wege, der in unterschiedlicher Ausprägung von allen
Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern gefordert wird. Die Verwaltung,
insbesondere auch der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung, weist in
diesem Zusammenhang noch einmal daraufhin, dass ein Ausbau der Wege ohne eine
entsprechende Erhöhung des Finanzrahmens nicht realisierbar ist und im Zweifel
durch die Verwaltung beanstandet werden müsste.
Da sich das politische
Meinungsbild im Zuge der Stellungnahmen zudem als teils sehr heterogen
erschließt, soll mit der in dieser Vorlage dargestellten Beschlussempfehlung
das größtmögliche Maß an Flexibilität für den zukünftigen Gestaltungsprozess
des Projektes erhalten bleiben, während zeitgleich der Fortgang der weiteren
Planung nicht gehemmt wird. Konkret schlägt die Verwaltung nach Auswertung der
politischen Stellungnahmen und entsprechender Kalkulation vor, den Finanzrahmen
des Projektes auf eine Höhe von 1.620.000 € brutto (hierin enthalten Baukosten
für die Freianlagen und die Brücke in Höhe von ca. 990.000 € netto bzw.
1.178.000 € brutto) anzuheben (vgl. Anlagen 02 und 03). Diese Anpassung wäre
über städtische Finanzmittel zu decken und würde den städtischen Eigenanteil
auf nunmehr 540.000 € brutto erhöhen.
Hierdurch blieben nach Auffassung der Verwaltung nach
derzeitigem Stand alle wesentlichen Forderungen der Politik umsetzbar und
könnten im Zuge der weiteren Planungsphasen nach Belieben baukastenartig
kombiniert werden.
In der Berechnung dieses
Finanzrahmens, der im Kern auf der Kostenermittlung des Büros POLA aus der
Entwurfsplanung vom 08.02.2021 fußt, wurden unter anderem folgende Maximal-
bzw. Minimalvorschläge und -überlegungen der Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertreter berücksichtigt:
Kostenersparnisse:
·
Ersatz der
Stahlbandeinfassung der Wegeränder (ca. 17.000 € netto bzw. 20.000 €
brutto),
·
Verzicht auf ein Boskett
(ca. 15.000 € netto bzw. 18.000 € brutto)
Kostenerhöhungen:
·
Verbreiterung des
gesamten Rundweges auf ein Maß von 2,50 m (ca. 146.000 € netto bzw. 174.000 €
brutto),
·
Mehrkosten Brücke nach
Einschätzung der Technischen Betriebe Leverkusen (ca. 33.000 € netto bzw.
40.000 € brutto),
·
Ausführung eines Stegs
in Holz (ca. 18.500 € netto bzw. 22.000 € brutto),
·
Risikozuschläge in
Höhe von je 10 % bei den Baukosten sowie den Nebenkosten beispielsweise
aufgrund des derzeitig erheblichen Preisanstiegs am Rohstoff-/Baustoffmarkt.
Zu Beschlusspunkt 3.):
Auf Basis der Beschlussfassung des
Hauptausschusses vom 23.04.2020 sowie der Genehmigung des Rates vom 25.06.2020
wurden mit dem Planungsbüro POLA am 21.08.2020 folgende Verträge geschlossen:
·
ein Architektenvertrag
über die Planung der freiraumplanerischen Baumaßnahmen der „Revitalisierung des
Schlossparks Morsbroich“ sowie
·
ein Ingenieurvertrag
über die Planung der „Herstellung einer Fußgängerbrücke über den Wassergraben
des Schlosses Morsbroich“.
Gemäß § 3 des Architektenvertrages
wurde das Büro POLA im Zuge eines stufenweisen Vorgehens zunächst nur mit den
Leistungsphasen 1 bis 4 (einschließlich Genehmigungsplanung) beauftragt. Die
Leistungsphasen 5 bis 8 sind im Rahmen des Architektenvertrages gesondert durch
die Stadt Leverkusen abzurufen. Darüber hinaus kann die Stadt Leverkusen das
Büro POLA mit gesondertem Vertrag unmittelbar mit der Erstellung des Pflege-
und Entwicklungsplans (Parkpflegewerk) beauftragen. Nach den Bedingungen des
Vertrages besteht auf einen Abruf bzw. auf eine Beauftragung jedoch kein
Rechtsanspruch.
Gemäß Auslobungsbedingungen des
Planungswettbewerbs sowie den Beschlüssen von Hauptausschuss und Rat sollte der
Wettbewerbssieger mit allen Leistungsphasen der Planung beauftragt werden. Die
Verwaltung empfiehlt daher, die weiteren Leistungsphasen der Freianlagenplanung
(Leistungsphasen 5 bis 8) bei dem Büro POLA Landschaftsarchitekten abzurufen
und POLA mit der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans zu beauftragen.
Im Ingenieurvertrag zur Planung
der Brücke wurde das Büro POLA lediglich mit den Leistungsphasen 1 bis 3
(einschließlich Entwurfsplanung) beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen
sollen entweder durch ein im Brückenbau erfahrenes Ingenieurbüro erbracht
werden oder der Bau der Brücke wird im Rahmen einer Funktionalausschreibung
einschließlich der noch ausstehenden Planungsleistungen einem
Generalunternehmer übertragen. Hierfür ist beabsichtigt, alsbald entsprechende
Angebote einzuholen, um die Planungen zur Brücke weiter voranzutreiben.
Zu Beschlusspunkt 4.):
Für die Durchführung der nach
Beschlussfassung der Entwurfsplanung sich anschließenden Leistungsphasen 4 bis
8 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung,
Vorbereitung der bzw. Mitwirkung bei der Vergabe, Bauüberwachung) ist weiterhin
eine enge Beteiligung der Politik vorgesehen. Anders als bisher soll diese
Beteiligung jedoch nicht länger durch das Gesprächsformat „Kultur im Dialog“
realisiert werden.
Im bisherigen Austausch mit der
Politik wurde deutlich, dass seitens der Vertreterinnen und Vertreter ein
verstärktes Interesse besteht Gestaltungsprozesse, beispielsweise die
Ausstattung oder Möblierung von Bosketten sowie die Verwendung bestimmter
nachhaltiger Baustoffe, im Projekt zu begleiten, Denkanstöße zu geben und die
eigene persönliche sowie fachliche Expertise zur Verfügung zu stellen, um im
Schlosspark einen naturnahen Erholungs- und Identifikationsraum für alle
Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Auch wenn es für viele dieser Prozesse
formal keines politischen Beschlusses bedarf, ist es im Sinne einer modernen
und partizipativ agierenden Kommune dennoch zielführend, die von der
Bürgerschaft gewählten Vertreterinnen und Vertreter stetig in den weiteren
Projektverlauf miteinzubinden.
Die Verwaltung empfiehlt daher die
Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter der Leitung des Dezernates IV - Schulen,
Kultur, Jugend und Sport, bestehend aus je einer Vertreterin oder einem
Vertreter der im Rat der Stadt Leverkusen vertretenen Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertretungen sowie der Verwaltung, die den weiteren Planungsprozess
beratend begleiten und gemeinsam die zu treffenden Entscheidungen fällen soweit
diese nicht dem Rat oder einem anderen Gremium vorbehalten sind. Seitens der
Verwaltung wird u. a. der neue Leiter des Museums Morsbroich, Herr van den
Berg, nach seinem Dienstantritt am 01.08.2021 als ständiges Mitglied der
Arbeitsgruppe beiwohnen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Wirtschaftsplan KSL
Ja – investiv
Wirtschaftsplan KSL
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20: Achim
Krings 20 12
Gem. Ziffer 2. 5 der Genehmigungsverfügung (Seite 2) vom
13.05.2020 zum Haushalt 2020 der Stadt Leverkusen dient die veranschlagte
Verlustabdeckung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kultur Stadt
Leverkusen (KSL) der Absicherung des bestehenden Leistungsangebotes und
darf nur in Anspruch genommen werden, soweit eine Verlustausweisung nicht zu
vermeiden ist. Da die Stadt Leverkusen auch im Haushaltsjahr 2021 weiterhin
einen genehmigungspflichtigen Haushaltssicherungsplan aufzustellen hat, ist von
einer gleichlautenden Regelung für das Jahr 2021 auszugehen. Der städtische
Eigenanteil an der „Revitalisierung Schlosspark
Morsbroich“ führt fiskalisch zu einer erhöhten laufenden Belastung der KSL und
somit zu einer Erhöhung der Verlustabdeckung, die durch die Stadt zu
finanzieren ist.
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des notwendigen Abstimmungsbedarfs mit dem Planungsbüro und den Fachbereichen der Verwaltung war eine Abgabe zum regulären Abgabetermin nicht möglich.