Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Planung zur Umgestaltung der Außenanlagen des Lise-Meitner-Gymnasiums zu. Die Kosten werden auf 1.085.000 Euro festgesetzt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Adomat Molitor Deppe
(zugleich in Vertretung
des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Am 08.04.2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2019/2724 den Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung zugestimmt. Die im Beschluss enthaltene Projektliste sah Maßnahmen am Lise-Meitner-Gymnasium vor. Mit der Beschlussvorlage Nr. 2020/0226 zur Erweiterung für G9 und einem Ersatzbau für das Containergebäude wurde dem Planungsbeschluss in der Sitzung des Rats am 22.03.2021 zugestimmt.
Die Herstellung der Außenanlagen ist in mehreren Teilschritten geplant. Der Parkplatzbereich wird neu angelegt und erhält eine wassergebundene Decke. An der Zuwegung von der Alfred-Stock-Straße zum Haupteingang des Erweiterungsgebäudes werden ausreichend Fahrradabstellplätze geschaffen. Der Haupteingang wird neben einer Treppenanlage eine barrierefreie Zuwegung erhalten, auch der Fluchtweg der Turnhalle wird barrierefrei errichtet.
Der Aufenthaltsbereich zwischen dem Altgebäude und dem Erweiterungsgebäude wird begrünt und mit teilweise überdachten Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestaltet. Zusätzlich wird ein multifunktionaler Außenraum für ein grünes Klassenzimmer erbaut. Durch die Neugestaltung der verschiedenen Aufenthaltsbereiche mit unterschiedlichen Belichtungs- und Schattenverhältnissen wird eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht.
Für alle zu rodenden Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen. Zusätzlich werden noch zehn neue Bäume gepflanzt. In die Baumstandorte der beiden markanten Torbäume an der Zufahrt von der Alfred-Stock-Straße wird nicht eingegriffen. Sofern möglich werden Flächen entsiegelt. Die Niederschlagsversickerung wird durch die Verwendung von wassergebundenen Wegebelägen und den Einbau von durchwurzelungsfähigem Tragschichtmaterial verbessert.
Die Dachflächen sowie die Pflasterflächen zwischen dem
Erweiterungsgebäude und dem Altgebäude werden in eine nachgeschaltete
Versickerungsanlage geleitet, so dass das Oberflächenwasser nachhaltig dem
Grundwasser zugeführt werden kann. Zum Erhalt und Schutz der Artenvielfalt und
zur Förderung des Bestandes an Insekten (insbesondere heimischen Wildbienen)
und Vögeln werden gebietsheimische Pflanzen eingesetzt. So wird ein
vielfältiger Lebensraum gestaltet und die Biodiversität unterstützt. Die Ökobilanz
schließt positiv ab.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 65000170011164 Finanzposition/en: 783100
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.085.000 € (Ausbau in den Jahren 2022
bis 2024, Mittelverteilung in Abhängigkeit vom Baufortschritt der
Hochbaumaßnahme – siehe auch Vorlage- Nr. 2021/0864)
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle des
FB 65
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |