Beschlussentwurf:
1. Die am 01.01.2010 in Kraft getretene Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark Leverkusen (Anlage 1) wird zum 31.12.2010 aufgehoben.
2. Die Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des Sportpark
Leverkusen (Anlage 2) wird beschlossen und tritt am 01.01.2011 in Kraft.
gezeichnet:
Häusler Adomat
(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Die Entgelte für schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, wurden seit über 15 Jahren nicht mehr angepasst.
Die seither stark veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die enorme Preissteigerungsrate im Energiebereich und bei den Betriebsmitteln sowie steigende Personalkosten, machen eine Anpassung der Entgelte für schwimmsporttreibende Vereine, die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, unumgänglich.
Die gestiegenen Kosten können durch den SPL nicht länger alleine aufgefangen werden, sondern müssen über die Entgelte an die schwimmsportreibenden Vereine teil-weise weitergegeben werden.
Eine Erhöhung der Entgelte für die Nutzergruppen „Erwachsene“ und „Kinder“ sowie des Preises für die Minigruppenkarte ist bereits mit der Vorlage Nr. 0107/2009 zum 01.01.2010 vorgenommen worden. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Betriebes und Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Hallenbades Wiembachtal ist im nächsten Schritt auch eine Anpassung der Entgelte für die Vereine zwingend erforderlich.
In der Vorlage Nr. 0107/2009 ist auch bereits darauf hingewiesen worden, dass mit Beginn des Betriebes des neuen Hallen- und Freibades Wiembachtal zusammen mit dem SportBund Leverkusen e.V. und den betroffenen Vereinen neben grundsätzlich Fragen der Vereinsnutzung der Bäder, ein neues Tarifsystem für die Nutzung der Hallen- und Freibäder durch die Vereine entwickelt wird. Dieser Abstimmungsprozess ist erfolgt und hat einvernehmlich zu der vorliegenden Vorlage mit Anpassung der Entgelte für die
Vereine geführt.
Die Anpassung der Entgelte für schwimmsporttreibende Vereine ist auch Gegenstand der Haushaltskonsolidierung der Stadt Leverkusen (HSK Stadt Leverkusen 2010 – 2015) und wird dort als laufende Maßnahme-Nr. 197 – „Erhöhung Überlassungsentgelte für Sportstätten & Schwimmvereine“- gelistet.
Auf Basis der bisherigen Vereinsnutzung des Jahres 2009 wird durch die vorgeschlagenen Entgelterhöhungen eine Umsatzsteigerung von ca. 11.000 €/Jahr ab dem Jahr 2011 erwartet.
Erläuterungen der
Entgeltanpassungen
► Mit der neuen Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des SPL
bleiben die Entgelte für die Nutzergruppen „Erwachsene“ und „Kinder“ sowie der Preis für die Minigruppenkarte unverändert.
► Das Angebot „Saunabaden“ im Bereich der Hallenbäder des SPL ist mit der
Schließung des Hallenbades Opladen entfallen. Insofern wird das Angebot „Saunabaden“ in der neuen Entgeltordnung für die Benutzung der Hallen- und Freibäder des SPL nicht mehr berücksichtigt.
► Das Entgelt für die Nutzung der Mehrzweckbecken durch Vereine, die dem Sport
Bund Leverkusen e.V. angehören und
Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten,
wird von 2,50 €/Stunde auf 3,50 €/Stunde angehoben.
► Das Entgelt für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch Vereine,
die dem Sport
Bund Leverkusen e.V. angehören
und Schwimmtraining für Vereinsmitglieder im
Rahmen des Vereinsbeitrages
anbieten, wird von 7,50 €/Stunde auf 10,50 €/Stunde
angehoben.
► Das Entgelt für die Nutzung der Schwimmhalle Robert-Blum-Straße
durch Vereine,
die dem SportBund Leverkusen
e.V. angehören und Schwimmtraining
für Vereinsmitglieder im
Rahmen des Vereinsbeitrages anbieten, wird von
10 €/Stunde auf 14 €/Stunde
angehoben.
► Das Entgelt für die Nutzung der Mehrzweckbecken durch Vereine,
die dem Sport
Bund Leverkusen e.V. angehören und
Schwimmtraining im Rahmen des Vereins-beitrages sowie zusätzliche Kursangebote
gegen eine Kursgebühr für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder, anbieten, wird
von 2,50 €/Stunde auf 5 €/Stunde angehoben.
► Das Entgelt
für die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch Vereine, die dem
SportBund Leverkusen e.V. angehören und
Schwimmtraining im Rahmen des Vereinsbeitrages sowie zusätzliche Kursangebote
gegen eine Kursgebühr für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder, anbieten, wird
von 7,50 €/Stunde auf 15 €/Stunde angehoben.
► Das Entgelt für die Nutzung der Schwimmhalle Robert-Blum-Straße
durch Vereine,
die dem SportBund Leverkusen e.V. angehören
und Schwimmtraining im Rahmen des Vereinsbeitrages sowie zusätzliche
Kursangebote gegen eine Kursgebühr für Vereins- und Nichtvereinsmitglieder,
anbieten, wird von 10 €/Stunde auf
20 €/Stunde angehoben.
► Nach Fertigstellung des Schwimmbades auf dem Gelände des
Klinikum Leverkusen
erfolgt eine Verlagerung des
Vereins- und Schulsportes aus der Schwimmhalle
Robert-Blum-Straße hin zur
neuen Schwimmhalle am Klinikum Leverkusen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 727/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Die Maßnahme ist Gegenstand der Haushaltskonsolidierung der Stadt Leverkusen (HSK Stadt Leverkusen 2010 – 2015) und wird dort als laufende Maßnahme-Nr. 197 – „Erhöhung Überlassungsentgelte für Sportstätten & Schwimmvereine“- gelistet.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Durch die Umsetzung der Maßnahme wird im Jahr der Umsetzung eine Umsatzsteigerung von ca. 11.000 €/Jahr erwartet.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Umsetzung der Maßnahme eröffnet die Möglichkeit einen Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes zu erreichen. In den Folgejahren ist eine Umsatzsteigerung von 11.000 €/Jahr zu erwarten.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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