- Anpassung der Kulturförderrichtlinien
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60
Absatz 1 Satz 2 GO NRW:
Die Richtlinien für den Fördertopf „Corona-Kulturhilfen“ bleiben unverändert und werden lediglich insoweit angepasst:
Notfallhilfen für
Kulturvereine und -initiativen:
Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Notfallhilfe aus diesem Fonds ist das Vorliegen einer durch die Corona-Pandemie (neu: oder durch die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021) entstandenen Notlage.
Der Fördertopf wird umbenannt in „Corona- und Hochwasserkatastrophe-Kulturhilfen“.
Im Zuge dieser Anpassung wird auch die Fristgebung der Richtlinie auf 2021 aktualisiert und der nächste Abgabeschluss für Anträge vom 15. auf den 31. August 2021 verlegt.
Leverkusen, 09.08.2021
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat Rf.
Arnold Rf.
Di Padova
(zugleich
in Vertretung
des
Oberbürgermeisters)
II.
Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW
genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(zugleich
in Vertretung
des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Aufgrund der aktuellen Hochwasserkatastrophe wird der Fördertopf „Corona Kulturhilfen“ auch Kultureinrichtungen zugänglich gemacht, die unter den Folgen des Hochwassers vom 14./15.07.2021 in Leverkusen leiden. Das erklärte Ziel des Fonds, durch die „Kulturhilfen“ den Fortbestand der Institutionen und Initiativen der freien Kulturszene in Leverkusen zu sichern, kann gleichermaßen auf die Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe übertragen werden, welche den Fortbestand von kulturellen Einrichtungen derzeit gefährden.
Die Förderrichtlinien (siehe Anlage) bleiben unverändert und werden lediglich insoweit angepasst:
Notfallhilfen für Kulturvereine und -initiativen:
Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Notfallhilfe aus diesem Fonds ist das Vorliegen einer durch die Corona-Pandemie (neu: oder durch die Folgen der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021) entstandenen Notlage.
Der Fördertopf wird umbenannt in „Corona- und Hochwasserkatastrophe-Kulturhilfen“. Über die Vergabe der Mittel in diesem Fonds entscheiden die kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, deren Einverständnis zu o. g. Vorgehen im Vorfeld eingeholt wurde.
Da die Gelder für den Fördertopf „Corona-Kulturhilfen“ in 2021 zum Teil auch aus nicht verbrauchten Projektgeldern des Fördertopfes „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ stammen, wurde auch das Einverständnis der hier zuständigen Jury (u. a. gewählte Mitglieder der freien Kulturszene Leverkusen) eingeholt.
Beide Jurys stimmten einstimmig zu.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat auch die Kultureinrichtungen in Leverkusen getroffen. Um schnell helfen zu können, ist es notwendig, betroffenen Institutionen Mittel zugänglich zu machen.