Beschlussentwurf:
Die in der Anlage beschriebenen Richtlinien für die Förderung spontaner kultureller Projekte der Leverkusener Kulturszene werden beschlossen. Sie treten mit Datum des Ratsbeschlusses in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 22.03.2021 beschlossen, dass die KulturStadtLev ab 2021 eine dauerhafte Unterstützung in Höhe von 10.000 Euro erhält, um Kulturförderungen zu ermöglichen, die nicht unter die Kulturförderrichtlinien „Veranstaltungen im Stadtgebiet“ fallen (siehe Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nr. 2021/0510 vom 04.03.2021 zur Vorlage Nr. 2021/0400 „Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021“). Entgegen der ursprünglichen Beschlussfassung soll nicht der Betriebsausschuss der KulturStadtLev, sondern das Gremium der kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher über die Vergabe der Mittel entscheiden. Dem Betriebsausschuss wird regelmäßig über die Vergabe berichtet.
Gemeinsam mit den kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprechern wurde die in der Anlage beschriebene eigene Richtlinie für diesen Fördertopf entwickelt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: 10.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle „Kernverwaltung
Stadt Leverkusen“
in Höhe von 10.000 €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 10.000 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |