Beschlussentwurf:
Das Durchfahrtsverbot auf der Menchendahler Straße wird nach sechsmonatigem Erprobungszeitraum aufgehoben. Die beschlossene Einrichtung der Fahrradstraße auf der Menchendahler Straße sowie dem Friesenweg soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Zudem soll die Volhardstraße als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Kölner Straße ausgewiesen werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Molitor
Begründung:
Aufgrund
eingegangener Beschwerden über eine sehr hohe Verkehrsdichte auf der
Menchendahler Straße wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II vom 02.02.2021 eine unechte Einbahnstraße in Form eines
Einfahrtverbots für Kraftfahrzeuge aller Art in Fahrtrichtung Birkenbergstraße,
werktags in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr, für einen Zeitraum von sechs
Monaten beschlossen. Anwohnende konnten hierbei ihre Ausfahrten in beide
Fahrtrichtungen verlassen.
Nach
Ablauf der sechs Monate sollte nun erneut über die Verkehrsführung beraten
werden. Die Erfahrungen der letzten Monate sowie durchgeführte
Verkehrsmessungen haben gezeigt, dass sich weder Anwohnende, noch der
Individualverkehr an das angeordnete Durchfahrtsverbot halten. Nach Aussage der
Polizei kann aufgrund geringer personeller Kapazitäten keine Überwachung der
Verkehrsregelung erfolgen. Auch eine mögliche Kontrolle durch die städtische
Semistation kommt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht in Betracht. Aus
diesen Gründen wird die bestehende Verkehrsregelung nicht angenommen. Um die
Anwohnenden zu entlasten, soll die bestehende Beschilderung daher wieder
entfernt werden.
Bei einem
Ortstermin am 26.10.2021 mit der Verwaltung und Vertreterinnen und Vertretern der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wurde sich ein Bild vor Ort gemacht,
welcher die o. g. Ausführungen nochmals bestätigte. Ziel des Termins war es,
bis zum Umbau der Menchendahler Straße ab dem Jahr 2024 über eine mögliche
Alternativlösung zu beraten. Beim geplanten Umbau der Menchendahler Straße soll
ein neues Verkehrskonzept mit einer Bürgerbeteiligung erstellt werden.
Wie
bereits durch die Politik beschlossen, soll die Menchendahler Straße als
Fahrradstraße ausgewiesen werden. Dies sollte schnellstmöglich umgesetzt
werden, um die Menchendahler Straße für den Durchgangsverkehr unattraktiver zu
gestalten. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die Volhardstraße in eine
Einbahnstraße umzuwandeln, sodass der Verkehr von der Kölner Straße aus kommend
nicht mehr in das Wohngebiet einfahren kann. Es wurde bei dem Ortstermin
festgestellt, dass der Großteil des Verkehrs über die Hans-Schlehahn-Straße auf
die Menchendahler Straße einfährt. Durch die Einrichtung der Einbahnstraße soll
dies unterbunden werden und zudem den Verkehr auf der Hans-Schlehahn-Straße im
Bereich der Schule entzerren.
Bei
Beschluss dieser Maßnahme erfolgt ein weiterer Erprobungszeitraum von sechs
Monaten.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 36000230012006 Finanzposition/en: 782700
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.500 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |