- Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
2. Der vorgenannte Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 49 GemHVO NRW ist zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres zusätzlich zum Jahresabschluss ein Gesamtabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss
muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt einschließlich ihrer verselbstständigten
Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form
vermitteln und ist zu erläutern.
Der Gesamtabschluss besteht aus:
- der Gesamtergebnisrechnung,
- der Gesamtbilanz und
- dem Gesamtanhang.
Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss ein
Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der XXV. Beteiligungsbericht
mit den Werten für das Jahr 2018 wurde dem Rat mit Vorlage Nr. 2019/3277 am
16.12.2019 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Neben den gesetzlichen Regelungen der
GO NRW und GemHVO NRW sind bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses auch
ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) beachtet worden. Auch die
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchhaltung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK) wurden
berücksichtigt.
Das Geschäftsjahr für den „Konzern“ Stadt Leverkusen und die
konsolidierten
Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Die Darstellung der
Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung entspricht den Regelungen des § 49
Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 3 und Abs. 4 bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO NRW.
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf
des Gesamtabschlusses 2018 wird hiermit dem Rat gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW form-
und fristgerecht zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 116 Abs. 1
i. V. m. § 96 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungs-ausschuss geprüften
Gesamtabschluss durch Beschluss fest. Hierzu wird der vorgelegte Entwurf
zunächst an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Gemäß § 101
Abs. 8 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der
Prüfung und Testierung der örtlichen Rechnungsprüfung. Der durch die örtliche
Rechnungsprüfung zu erstellende Berichtsentwurf zum Gesamtabschluss 2018 soll
dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Finanz- und Digitalisierungsausschuss in
einer gemeinsamen Sitzung zur Aussprache vorgelegt und falls erforderlich durch
die Prüfinstanz eingehend erläutert werden. Im nächsten Schritt soll dann der
erteilte Bestätigungsvermerk dem Rat der Stadt Leverkusen zur weiteren
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Gemeinden haben gem. § 2
des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFEG NRW) spätestens zum 31.12.2010 den ersten
Gesamtabschluss nach § 116 GO
NRW aufzustellen. Dieser Verpflichtung ist die Stadt Leverkusen durch die
Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen über die Feststellung des
Gesamtabschlusses 2010 am 10.12.2012 nachgekommen (Vorlage Nr. 1902/2012).
Zwischenzeitlich wurden die Gesamtabschlüsse der Stadt Leverkusen zum 31.12.2011 (Vorlage Nr. 2374/2013), zum 31.12.2012 (Vorlage Nr. 2014/0081) zum 31.12.2013 (Vorlage Nr. 2015/0346) sowie zum 31.12.2014 (Vorlage Nr. 2018/2183) durch den Rat festgestellt und der Bezirksregierung angezeigt.
Aufgrund der nach wie vor bestehenden Erledigungsrückstände hinsichtlich
der Aufstellung der Gesamtabschlüsse hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem
zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für
Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 2. NKFWG
NRW) vom 18.12.2018 die bereits bisher bestehende Vereinfachungsregelung
erweitert.
Nach § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamt-abschlüsse sind nunmehr der Anzeige des Gesamtabschlusses des
Haushaltsjahres 2018 die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2015 bis 2017
beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 116 Absatz 1 GO NRW der
Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Die vom Oberbürgermeister bestätigten
Entwürfe der Gesamtabschlüsse für diese Haushaltsjahre sind dem
Rechnungsprüfungsausschuss zusammen mit dem Gesamtabschluss 2018 vorzulegen.
Der Anzeige an die Bezirksregierung werden die Gesamtabschlüsse der
Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 in der vom Oberbürgermeister nach § 116
Absatz 8 in Verbindung mit § 95 Absatz 5 GO NRW bestätigten Entwurfsfassung
beigefügt. Die Gesamtabschlüsse 2015, 2016 und 2017 wurden der
prüferischen Durchsicht durch die örtliche Rechnungsprüfung unterzogen. Der
nunmehr vorliegende Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 fasst, wie ein Konzernabschluss in der
Privatwirtschaft, die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der
Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
sind so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren
verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche
Einheit bildet.
Der Entwurf des
Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Leverkusen schließt mit folgenden Eckwerten
ab:
a) Gesamtergebnisrechnung:
Insgesamt weist die Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss i. H. v. 52.991.836,62
EUR (Vorjahr: Jahresfehlbetrag
5.528.182,99 EUR) auf.
b) Gesamtkapitalflussrechnung:
Unter Berücksichtigung der Bestände zum Jahresanfang weist die
Finanzrechnung am Jahresende 2018 einen Bestand an liquiden Mitteln i. H. v. 15.193.872,07
EUR aus.
Hinweis: Es wird darauf verzichtet, den als Anlage beigefügten umfangreichen
Gesamtabschluss für 2018 mit der Vorlage zu drucken. Alle Anlagen können im
Ratsinformationssystem digital abgerufen werden. Lediglich den Fraktionen und
den Einzelvertretern wird ein Druckexemplar zur Verfügung gestellt.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |