Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung der Linde (Baum Nr. 2) auf der Straße Lingenfeld zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Das Geschäftshaus Lingenfeld 21 in Leverkusen-Wiesdorf wurde während des Starkregenereignisses im Juli 2021 vom Hochwasser erfasst, der Keller wurde teilweise geflutet. Laut Bodengutachten eines unabhängigen Gutachterbüros wird empfohlen, den in Rede stehenden Baum zu fällen, da die Standsicherheit des Gebäudes durch eindringende Wurzeln gefährdet ist. Laut des Gutachtens wird vermutet, dass sich entlang der Wurzeln Wegsamkeiten gebildet haben, die das Eindringen des Wassers in den Keller ermöglichten. Insbesondere im Bereich alter Wurzeln können sich aufgrund organischer Zersetzungsprozesse Hohlräume bilden.
Bei der durchzuführenden unumgänglichen Sanierung des Mauerwerkes des Geschäftshauses wird bis zu einer Nähe von etwa 1,5 m zur besagten Linde ein Schacht mit einer Tiefe von 3 m und einer Breite von 2 m entlang der Hauswand gegraben. Bei der Ausschachtung werden die Wurzeln des Baumes durch die Grabearbeiten und eine zu errichtende Wurzelsperre in jedem Fall irreparabel geschädigt. Durch die Arbeiten werden 50 % des Wurzelwerks abgetrennt. Nach fachlicher Meinung des Sachgebiets Baum im Fachbereich Stadtgrün hat dies aller Voraussicht nach ein absterben des Baumes zur Folge. Die Standsicherheit der Linde ist nicht mehr gegeben.
Um der Verkehrssicherungspflicht als kommunaler Pflichtaufgabe nachzukommen, ist die Fällung notwendig und unerlässlich.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |