Beschlussentwurf:
1. Dem Programmentwurf wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einem Gesamtvolumen von 700.000 € abgeschlossen werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Die KSL bittet um Zustimmung für das in der Anlage vorgelegte Programm.
Für die geplanten Veranstaltungen gibt es jeweils einen „Plan B“, d. h., auf eventuelle Einschränkungen, die sich pandemiebedingt bzw. aus der am Veranstaltungstag gültigen CoronaSchVO ergeben, kann z.B. mit Programmanpassungen, Verlegung in eine andere Spielstätte und dergleichen reagiert werden. Ein gut funktionierendes Hygieneschutzkonzept für die Forum-Veranstaltungen und mögliche andere potenzielle Spielstätten der KSL haben sich bereits in der Spielzeit 2021/2022 bewährt und können aktualisiert bzw. angepasst wieder zum Einsatz kommen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Wirtschaftsplan KSL 2022:
Wie im Beschlussentwurf unter 2. beschrieben
auf Basis Wirtschaftsplan 2022 sowie Beschluss zum Antrag Nr. 2022/1304 vom
25.01.2022.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der notwendigen Klärung terminlicher und organisatorischer Umstände ist eine Einbringung der Vorlage erst zum Nachtragstermin möglich.