- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen
und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der neue
bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) Den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit
einer Bilanzsumme von 117.594,08 € und einem Jahresüberschuss von 4.130,78
€ festzustellen,
b) den Lagebericht 2021 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss von 4.130,78 €
zusammen mit dem bestehenden Gewinnvortrag von 6.971,07 € auf neue
Rechnung vorzutragen,
d) der
Geschäftsführung der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2021 wurde nach auftragsgemäßer
Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision GmbH, Im
Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Die
Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch verwalteten Vermögens ergab
keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der
Bestand des Treuhandkontos zum 31.12.2021 beläuft sich auf 47.476,37 €.
Gemäß § 5 Abs. 2
lit. e) + f) i. V. m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH
beschließt die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der
Stadt Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung
des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Die Beschlussfassung in den Organen der nbso GmbH über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 02.06.2022 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die nbso GmbH wird im Rahmen der Entwicklung des Geländes der neuen bahnstadt opladen im Namen und für Rechnung der Stadt Leverkusen tätig. Dementsprechend spiegeln die Zahlen im Jahresabschluss lediglich die die nbso GmbH selbst betreffenden Geschäftsvorfälle wider.
Die eigentlichen Projektmaßnahmen sind im Haushalt der Stadt Leverkusen etatisiert.
Gegenüber der Wirtschaftsplanung hat sich das Jahresergebnis im Ist leicht verbessert.
Der Jahresüberschuss von 4.131 € ergibt sich im Wesentlichen durch die Auflösung von Rückstellungen (+5.781 €), Überkompensation der Personal- und Sachkosten (+1.280 €) sowie Aufwendungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer (./. 2.930 €). Dem Jahresergebnis vor Steuern werden im Besteuerungsverfahren insbesondere die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen (gesamt rund 19.000 € in 2021) als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet, sodass es zu diesen - in Relation zum eigentlichen Ergebnis hohen - Steuerbelastungen kommt.
Abschließende
Hinweise:
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2021 steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
OB Uwe Richrath
Rf. Roswitha Arnold
Rf. Ina Biermann-Tannenberger
Rh. Markus Pott
Rh. Erhard T. Schoofs
Rh. Jörg Berghöfer
Rh. Yannick Noe
Rh. Oliver Faber
Rh. Mohammed Rifi
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |