Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage der Vorlage dargestellte Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung).
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die aktuelle Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) ist am 18.05.1998 erlassen worden. Bedingt durch zwischenzeitliche Veränderungen besteht die Notwendigkeit, eine neue Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) zu erlassen. Der Wechsel der Zuständigkeit innerhalb der Verwaltung in den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) hat stattgefunden, dies wurde im neuen Text berücksichtigt. Ebenso die Anpassung von der „Deutschen Mark“ (DM) auf den „Euro“. Darüber hinaus wurde der Bußgeldrahmen auf die Höhe bis zu 5.000 Euro angepasst.
Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Wochenmärkten der Stadt Leverkusen (Marktordnung) im nächsten Amtsblatt der Stadt Leverkusen verkündet und tritt dann am darauf folgenden Tag in Kraft.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da eine Beschlussfassung noch im aktuellen Turnus (September) empfohlen wird, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.