Beschlussentwurf:
Der Gestaltung durch Graffitis an der Rad- und Fußgängerbrücke St 14 - Auerweg/Karl-Carstens-Ring in Kooperation mit dem städtischen Kindergarten Morsbroicher Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Die Fuß- und Radwegbrücke wurde als Überführung des Auerwegs über den Karl-Carstens-Ring im Jahr 1971 hergestellt. Auf der Westseite führt die Brücke unmittelbar zum Schloss Morsbroich und auf der Ostseite u. a. zum Freiherr-vom-Stein Gymnasium und dem städtischen Kindergarten Morsbroicher Straße. Außerdem ist die Brücke in diesem Bereich die einzige Verbindung zwischen den Bushaltestellen „Schlebusch Museum/Karl-Carstens-Ring“ auf der Ost- und Westseite des Karl-Carstens-Rings.
Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) wurden von den Mitarbeitenden des städtischen Kindergartens Morsbroicher Straße auf eine schönere Gestaltung der direkt anliegenden Rad- und Fußgängerbrücke Auerweg/Karl-Carstens-Ring angesprochen. Die seitlichen Ansichtsflächen des Überbaus und die Stützen sind bereits in der Vergangenheit mit Graffiti künstlerisch aufgewertet worden. Die vorhandene Gestaltung ist allerdings in die Jahre gekommen und durch Vandalismus stark verunstaltet.
Geplante Vorgehensweise:
Aus den zuvor genannten Gründen schlagen die TBL vor, die Ansichtsflächen
des Brückenbauwerks in Kooperation mit dem städtischen Kindergarten, der für
die Umsetzung des Projektes sein starkes Interesse bekundet hat, neu zu gestalten.
Die Planung und Ausführung soll in enger Abstimmung mit dem Haus der Jugend
erfolgen, das auf dem Gebiet der Graffitis über entsprechende Erfahrung verfügt
und daher das Vorhaben zielführend unterstützen kann. Im Vorfeld würden die TBL
eine gründliche Reinigung der Wand durchführen lassen. Nach erfolgtem Beschluss
wäre eine Umsetzung in der zweiten Jahreshälfte 2022 denkbar.
Finanzierung:
Die geschätzten Kosten für die Reinigung und die Verkehrssicherung in Höhe von ca. 2.500 € sollen aus dem konsumtiven Teil des städtischen Haushaltes, Produkt 120502, Sachkonto 523200 (Unterhaltung Ingenieurbauwerke), finanziert werden. Die Brückenflächen werden als Gestaltungsfläche kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung des Projekts sollen die Materialkosten in Höhe von ca. 2.500 € über das Unterhaltungsbudget des Fachbereiches Tiefbau (FB 66) finanziert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: PN 1205
Sachkonto: 523200
Aufwendungen für die Maßnahme: 5.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsmaßnahmen zeitnah in die Wege leiten zu können, wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin in den Sitzungsturnus im September eingebracht.