Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
- Wirtschaftsplan 2011
- Verlustabdeckung 2011
Vorlage
0817/2010
Aktenzeichen
201-01-17-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2011 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2011 aus dem Sachkonto 525570 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000,00 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2011 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2011 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2011 vorliegt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler

 

Begründung:

 

Zu 1. - Wirtschaftsplan 2011

 

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WFL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WFL ist am 24.11.2010 in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt; bzgl. der städtischen Vertreter jedoch nur vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2011 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WFL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

 

Zu 2. - Verlustabdeckung 2011

 

Die Geschäftsführung wird den Gesellschaftern mindestens vierteljährig über die Liquiditäts- und Ertragssituation der WFL berichten. Dabei wird sie insbesondere darüber Auskunft geben, inwieweit die Entwicklung der Geschäfte den Planungen entspricht.

 

Auch für das Wirtschaftsjahr 2011 beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Dieses Verfahren ist vor dem Hintergrund der momentanen Liquiditätslage der Gesellschaft sowie der rechtlichen Restriktionen, die für Auszahlungen von Kommunen in Nothaushaltsrecht gelten, vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Herr Bosbach / FB 20 / 2034

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 525570 / Innenauftrag 970015050101 / Produkt 150501

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Analog zu 2011

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Siehe Begründung der Vorlage

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist noch im Jahr 2010 zu beschließen, da die Gesellschaft nach § 19 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet ist, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Vertreter der Stadt Leverkusen haben in der Gesellschafterversammlung am 24.11.2010 lediglich unter Vorbehalt einer entsprechenden Weisung des Rates gehandelt.