- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1.
Der Flächennutzungsplan
wird im Stadtteil Wiesdorf im Teilbereich „Birkengartenstraße (MontanusQuartier)" geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der
Vorlage) zu entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans in Wiesdorf im Teilbereich „Birkengartenstraße (MontanusQuartier)" (Anlage 1 der Vorlage), einschließlich der Begründung, einschließlich
Umweltbericht (Anlage
2 der Vorlage), wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Planungsanlass:
Bei dem Plangebiet handelt es sich in großen Teilen um den ehemaligen Standort der Ganser-Brauerei sowie der beiden abgebrochenen, sogenannten Bullenklöster, zwei stadtbildprägenden Hochhäusern, die als Ledigenwohnheime genutzt wurden. Nach Aufgabe des Brauereibetriebs im Jahr 2000 sowie dem Abriss der „Bullenklöster“ im Jahr 2017 ist das Plangebiet nunmehr zu über der Hälfte brach gefallen. Angesichts der zentralen Lage unmittelbar südlich des Zentrums Wiesdorf wird hier ein hohes Potenzial für die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit einer Nutzungsmischung insbesondere aus Wohnen, Büros, Dienstleistungen sozialen und kulturellen Nutzungen gesehen.
Ziel + Zweck der Änderung des
FNP:
Mit der 29. Änderungen sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die angestrebte städtebauliche Entwicklung - gemäß dem
Ergebnis der städtebauliche Mehrfachbauftragung - auf Ebene der vorbereitenden
Bauleitplanung geschaffen werden.
Ziel
der Planung ist eine städtebauliche Neuordnung unter Berücksichtigung der
vorhandenen, umliegenden städtebaulichen Strukturen. Ermöglicht werden soll vorwiegend eine urbane Mischnutzung, insbesondere
aus Wohnen, Büros, Dienstleistungen sowie sozialen, kulturellen und sonstigen
Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Für den südlichen
Teil des Plangebiets wird eine das Wohnen nicht störende gewerblich Nutzung
vorgesehen. Dadurch soll ein baulicher „Puffer“ zwischen zu dem südlich
angrenzenden Chempark geschaffen werden. Die
Erschließung des Gebiets sowie die Bebauungs- und Nutzungsstruktur werden durch
den parallel zu erarbeitenden Bebauungsplan Nr. 247/I festgelegt.
Verfahrensstand:
Die 29. Änderung des FNP in Wiesdorf im Teilbereich „Birkengartenstraße (MontanusQuartier)" wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 247/I „Wiesdorf - zwischen Friedrich-Ebert-Straße, Lichstraße, Birkengartenstraße und Peschstraße“ aufgestellt. (siehe Vorlage Nr. 2022/1607)
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB
kann von der Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden, wenn diese bereits
zuvor auf einer anderen Grundlage erfolgt ist. Eine frühzeitige Beteiligung der
Änderung des Flächennutzungsplans wäre inhaltlich lediglich eine formale
Wiederholung der für das Bebauungsplanverfahren durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das
parallel betriebene Bebauungsplanverfahren wird daher als frühzeitige
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für das Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans gewertet.
Im Rahmen der Anregungen der Jury der Mehrfachbeauftragung, der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangen nach § 4 Abs. 1 BauGB zum parallel aufzustellenden Bebauungsplan sowie der Erstellung der diversen (umweltbezogen) Fachbeiträge ergaben sich insbesondere folgende Anregungen und Hinweise, die in der weiteren Planung berücksichtigt wurden:
- Nähe zum Chempark, Störfallthematik,
- Schallimmissionen,
- Lufthygiene,
- Entwässerungskonzept, klimaverträgliche Nachverdichtung,
- Altlasten,
- Wertstoffinsel,
- Baudenkmäler,
- Energieversorgung,
- Besucherstellplätze,
- Stärkung des Umweltverbundes,
- Verschattung.
Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB ist in der Zeit vom 02.09.2022 bis zum 04.10.2022 durchgeführt worden. Vonseiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB überwiegend zustimmende Äußerungen oder die Mitteilung abgegeben, dass keine Betroffenheit besteht. In fünf Äußerungen von Leitungsbetreibern wurde auf vorhandene Leitungen und den Schutz der Trassen bzw. auf die vorhandene Entwässerungssituation hingewiesen. In zwei Äußerungen wurde auf die vorhandene Emissionssituation sowohl in Hinblick auf Verkehrslärm als auch auf Gewerbelärm hingewiesen.
Vonseiten der Fachbereiche wurden im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB überwiegend zustimmende Äußerungen oder die
Mitteilung abgegeben, dass keine Betroffenheit besteht. Es sind 2 Äußerungen
der Fachbereiche bzw. Eigenbetriebe der Stadt eingegangen deren in der Äußerung aufgeführten Regelungsbedarfe nicht die
Ebene der Flächennutzungsplanung betreffen. Hier handelt es sich um Hinweise in
Bezug auf den Umgang mit Niederschlagwasser, der Altlastenproblematik und der
Problematik des möglichen Vorhandenseins von Kampfmitteln. Diese Äußerungen
werden im parallel betriebenen Bebauungsplanverfahren beachtet.
Äußerungen im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sind nicht
eingegangen. Grundsätzliche Bedenken gegen die Aufstellung des Bauleitplans
wurden nicht vorgetragen.
Weiteres Vorgehen:
Auf der Grundlage des Entwurfes der 29.
Änderung des FNP soll die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie der
umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB durch Aushang im Verwaltungsgebäude der
Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) durchgeführt werden. Der
Entwurf wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht für die Dauer eines
Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich ausgelegt.
Zudem können die o. g. Dokumente zur Auslegung über die Internetseite der
Stadt Leverkusen eingesehen werden. Die Öffentlichkeit hat hierbei die
Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme. Parallel zur öffentlichen Auslegung
werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB beteiligt.
Gemäß dem seit 29.05.2020 in Kraft
getretenen Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und
Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie
(Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) kann es zu Abweichungen der üblichen
Modalitäten im Hinblick auf die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie
der umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen sowie
bezüglich Beratungen, Koordinationen und Konsultationen kommen. Detaillierte
Informationen zu Art und Umfang der öffentlichen Auslegung werden mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.
Im Nachgang der öffentlichen Auslegung soll,
sofern keine Änderungen des Bauleitplans erforderlich werden, dem Rat der Stadt
Leverkusen ein Beschlussentwurf über die Abwägung sämtlicher im Rahmen des
Planverfahrens eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans (Feststellungsbeschluss) vorgelegt
werden.
Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen
im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben
in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen,
Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister,
Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die unten genannten
Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |