Beschlussentwurf:
Die KulturStadt Leverkusen (KSL) erhält aus dem städtischen Haushalt 2022 einen Zuschuss in Höhe von 250.000 € für die aufgrund der Auswirkungen des Ukraine-Kriegs verursachten Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Molitor
Begründung:
Die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs beeinflussen auch schon im Jahr 2022 erheblich die Situation der KulturStadt Leverkusen (KSL). Der ermittelte erhöhte Aufwand aufgrund der Auswirkungen beträgt laut Angaben der KSL rund 250.000 €.
Im Rahmen der geplanten Änderung des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes ist eine Isolierung von Belastungen der kommunalen Haushalte durch den Krieg gegen die Ukraine ab 2022 vorgesehen. Auf diese Weise kann die Handlungsfähigkeit der Kommunen durch den Ausgleich der entstandenen Belastungen für 2022 auch in schwieriger Zeit sichergestellt werden.
Im städtischen Haushalt 2022 sind bisher hierfür keine Mittel eingeplant. Die erforderliche Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen des o. g. Gesetzes.
Die Zuschusszahlung wird auf Basis einer detaillierten Kalkulation per Abschlagszahlung erfolgen und mit dem Jahresabschluss 2022 „spitzabgerechnet“.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein
(sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Produkt: 0411 Sachkonto: 531510
Aufwendungen für die Maßnahme: 250.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja –
investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt
ausreichend veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter fallen neben den
üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge
(ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:
Erträge
(z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €
Produkt:
Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt:
Sachkonto
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Achim Krings 20 12
Die notwendige Sicherstellung
der benötigten Liquidität erfolgt aus Deckungsmitteln des städtischen
Haushalts. Eine genaue Bezeichnung der Positionen der Deckungsmittel kann zum
jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Zum Jahresabschluss 2022 der Stadt Leverkusen erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende bilanzielle Aktivierung, die nach jetziger geplanter Rechtslage ab dem Jahre 2026 über 50 Jahre gegen Aufwand abzuschreiben ist. Dies führt zu entsprechenden Belastungen der jeweiligen Ergebnispläne.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung im aktuellen Turnus ist notwendig, damit noch im laufenden Haushaltsjahr ein Ausgleich der durch die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs verursachten Belastungen der KSL erfolgen kann.