Beschlussentwurf:
Bei Innenauftrag 510006150103 - Sachkonten 53 34 00 und 53
35 00 - Finanzstelle PN0615 (ambulante und stationäre Hilfen gem. §§ 27 ff. SGB
VIII) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.
Bei Innenauftrag 510006150105 - Sachkonten 53 34 00 und 53 35 00 - Finanzstelle
PN0615 (ambulante und stationäre Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII)
werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 2.000.000 € bereitgestellt.
Die Mittel werden im Rahmen der Gesamtdeckung 2022 zur Verfügung gestellt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Mehrbedarf ist durch Veränderungen verschiedener, nicht beeinflussbarer und prognostizierbarer Faktoren entstanden. Bei der Ermittlung des Haushaltsansatzes für das jeweilige Folgejahr handelt es sich stets um eine prognostische Schätzung, da weder die Fallzahl noch die Verweildauer der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der ambulanten und stationären Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII bzw. der Eingliederungshilfe gem. § 35 a SGB VIII und die jeweiligen Entgelte der ambulanten Anbietenden und stationären Einrichtungen im Vorfeld verlässlich zu beziffern sind.
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen, insbesondere im Bereich der kostenintensiven Inklusionshilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung und Strukturen in den einzelnen Hilfefällen, auch bedingt durch pädagogisch hochanspruchsvolle und damit kostenintensivere Fälle (sog. „Systemsprengende“), reichen die bereitgestellten Ansätze nicht mehr aus, um Rechnungen der ambulanten und stationären Leistungserbringer bis Jahresende zu begleichen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Ansprechpartner/in
/ Fachbereich / Telefon: Herr Zens, FB 51, Tel. 406 - 5130
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Hilfe zur Erziehung in stationärer und ambulanter Form soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: PN0615
Teilprodukt: 06150103
Innenauftrag : 510006150103 und
Finanzstelle: PN0615
Teilprodukt: 06150105
Innenauftrag : 510006150105
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Leistungen Hilfe zur
Erziehung in ambulanter und stationärer Form in 2022 insgesamt 21.958.700 €
(inkl. der beantragten 2.000.000 €):
Leistungen Eingliederungshilfe
in ambulanter und stationärer Form in 2022 insgesamt 11.100.000 € (inkl. der
beantragten 2.000.000 €):
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind
erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
ggf. Hinweis
Dez. II/FB 20: Monika Schönewald
Die notwendige Sicherstellung der benötigten
Liquidität in 2022 erfolgt aus Deckungsmitteln des städtischen Haushalts. Eine
genaue Bezeichnung der Positionen der Deckungsmittel kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht erfolgen.
II) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von noch intern abzustimmenden Details war es nicht möglich, die Vorlage frühzeitiger fertigzustellen. Um eine Beschlussfassung noch im letzten Turnus 2022 zu erreichen, wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.