Beschlussentwurf:

 

Unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungs-ausschusses, der sich in seiner Sitzung am 07.07.2010 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 befasst, ergeht folgender Beschluss:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 07.06.2010 (Berichtsauslieferung 23.06.2010) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 23.06.2010 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2008 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2008 mit einer Bilanzsumme von 1.576.859.677,94 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 4.379.020,34 € fest.

 

3.     Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 4.379.020,34 € die Ausgleichsrücklage in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichsrücklage zum 01.01.2009 verringert sich damit von 95.028.513,77 € auf 90.649.493,43 €.

 

4.   Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss zum 31.12.2008 die Entlastung.

 

 

Kenntnis genommen                         Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO              Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                      Rechnungsprüfung und Beratung

In Vertretung

 

 

gezeichnet: Häusler                           gezeichnet: Johanns

 

 


Als Gast ist Herr Richter von der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner anwesend und erläutert dem Ausschuss ausführlich die wesentlichen Teile und Inhalte des Jahresabschlusses 2008 in Form eines Vortrages (Anlage 1). Herr Richter hat federführend an der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wie auch schon an der Prüfung der Eröffnungsbilanz mitgewirkt. Da es sich um den ersten Jahresabschluss der Stadt Leverkusen handelt, geht er vor allem auf den Prüfungsansatz und die wesentlichen Prüfungsergebnisse wie den deutlich geringeren Jahresfehlbetrag gegenüber der Haushaltsplanung ein. Abschließend wird „der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk“ und seine Bedeutung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und ortsrechtlichen Bestimmungen näher erklärt.

Herr StK Häusler informiert über die weitere zeitliche Planung hinsichtlich der Jahresabschlüsse 2009 und 2010.

 

Nach kurzer Diskussion lässt die Vorsitzende, Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) über die Vorlage „Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2008 (Jahresabschluss 2008)“ abstimmen (Beschluss zu Punkt 1, Vorberatung zu den Punkten 2 – 4).

 

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 07.06.2010 (Berichtsauslieferung 23.06.2010) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 23.06.2010 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·     die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2008 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·     der Jahresabschluss 2008 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·     unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

-einstimmig-

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage zu den Punkten 2. – 4.

 

-einstimmig-