Beschluss:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 25/77/III
„Schlebusch-Mitte“ ist im Bereich nördlich der Morsbroicher Straße, östlich der
Felix-von-Roll-Straße, südlich der Gezelinallee und westlich der Oulustraße zu
ändern, mit dem Ziel, dort Erweiterungsflächen für die Kindertagestätte zu
schaffen.
Der Bereich wird
- im Norden durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der
Morsbroicher Straße und der Parzelle 367 sowie durch die nördliche Grenze
der Parzelle 365;
- im Osten durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der
Oulustraße;
- im Süden durch die nördlichen Begrenzungslinien der Parzellen 396
und 426 (teilweise) sowie der westlichen und nördlichen Begrenzungslinien
der Parzelle 335 in Verlängerung auf den Schnittpunkt mit der südlichen
Begrenzung der Parzelle 334 und
- im Westen durch die die westlichen Begrenzungslinien der Parzellen
335,426 und 409 ,
(alle: Gemarkung Schlebusch-Nord, Flur 11) begrenzt.
Die genaue Abgrenzung des 5. Änderungsbereiches geht aus der Anlage 1 der Vorlage hervor.
Rechtsgrundlagen:
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in Verbindung mit
§ 13 BauGB.
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig -