Beschlussentwurf:

 

Unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Rechnungsprüfungs-ausschusses, der sich in seiner Sitzung am 08.02.2011 mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 befasst, ergeht folgender Beschluss:

 

1.     Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 30.12.2010 (Berichtsauslieferung 24.01.2011) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 24.01.2011 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2009 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

2.     Der Rat der Stadt Leverkusen stellt den geprüften Jahresabschluss 2009 mit einer Bilanzsumme von 1.552.917.104,88 € und einem Jahresfehlbetrag in der Ergebnisrechnung in Höhe von 107.626.336,42 € fest.

 

3.     Der Rat der Stadt Leverkusen ermächtigt die Verwaltung zur Deckung des Jahresfehlbetrages i. H. v. 107.626.336,42 € die Ausgleichsrücklage in Höhe von 90.649.493,43 € sowie die allgemeine Rücklage in Höhe von 16.976.842,99 € in Anspruch zu nehmen. Der Betrag der Ausgleichrücklage zum 01.01.2010 verringert sich damit auf 0 €, der Betrag der allgemeinen Rücklage zum 01.01.2010 auf 477.367.055,50 €. 

 

4.   Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt dem Oberbürgermeister nach § 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss zum 31.12.2009 die Entlastung.

 

 

Kenntnis genommen                         Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

gemäß § 2 Abs. 5 S. 2 RPO              Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                      Rechnungsprüfung und Beratung

 

 

gezeichnet: Buchhorn                       gezeichnet: Johanns


Zu Beginn dieses TOP’s weist Herr Geiser (Finanzen) auf die ausgelegten Ausdrucke hin. Diese sind eine Ergänzung des als Anlage 2 zu diesem TOP bereits übersandten Berichts der Wirtschaftprüfungsgesellschaft Rödl & Partner über die Prüfung des Jahresabschlusses 2009.

Sodann erläutert Herr Richter von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner anhand eines Folievortrages Art und Umfang der von ihm durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 nebst Lagebericht und den aus seiner Prüfung resultierenden Bestätigungsvermerk.

Bestehende Fragen aus der Mitte der Zuhörerschaft werden umgehend von Herrn Richter oder der Verwaltung beantwortet, bzw. wird die Beantwortung bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 14.02.2011 zugesagt.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Der FB Finanzen hat die Fragen, deren Beantwortung bis zur Sitzung des Finanzausschusses zugesagt wurde, mit seinem Schreiben vom 10.02.2011 beantwortet. Das Schreiben, dass auch den Mitgliedern des Finanzausschusses zur Verfügung gestellt wird, ist dieser Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Vorsitzende, Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens, dankt dem Vortragenden und lässt über die Vorlage 0892/2011, getrennt nach Ziff.1 und Ziff. 2 - 4 abstimmen:

 

Zu Ziff. 1:

 

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner vom 30.12.2010 (Berichtsauslieferung 24.01.2011) sowie des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung vom 24.01.2011 in Form eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes nach § 101 Abs. 4 GO NRW fest, dass

 

·      die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2009 zu keinen Beanstandungen geführt hat,

 

·      der Jahresabschluss 2009 auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und

 

·      unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Leverkusen vermittelt.

 

-einstimmig-

 

 

 

Zu Ziff. 2 - 4:

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage.

 

-einstimmig-