Für das am 01.08.2011 beginnende Kindergartenjahr
2011/2012 werden entsprechend der Anlage zur Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze
in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 1
des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz
– KiBiz) vom 30.10.07
als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.