Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

1.    Der Rat nimmt den aufgestellten und bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 31.12.2009 der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

2.    Der Entwurf wird zur Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet.

Leverkusen, den 28.01.11

gezeichnet:

OB Buchhorn Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens Rh. Richrath


- einstimmig -