Sitzung: 21.02.2011 RAT/012/2011
Beschluss: mehrheitlich mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 0889/2011
Beschluss in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 14.02.11:
Der SPL
wird Ausschüttungen an den Kernhaushalt der Stadt Leverkusen künftig in der
Höhe vornehmen, wie die Beteiligungserträge einen maximalen Zuschuss in Höhe
von € 5,7 Mio. überschreiten. Mit diesem maximalen Zuschuss ist der SPL
verpflichtet, mindestens ausgeglichene Ergebnisse zu erzielen. Hierzu zählt
auch, Vorkehrungen zu treffen für mögliche Tarifsteigerungen und sonstige,
absehbare Kostensteigerungen.
Durch
grundsätzlich neue Ideen ist der SPL gehalten, den benötigten Zuschuss aus
Beteiligungen schrittweise unter den Wert von € 5,7 Mio. zu drücken.
Auf Basis der Ergebnisprognose für das Jahr
2010 im SPL-Wirtschaftsplan 2011ff ergibt sich ein
- Kapitalbedarf i. H. v. 5,7 Mio. €
- Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung
i. H. v. + 1.640.000 €.
Dies würde eine Ausschüttung in 2011 in Höhe
von 1,6 Mio. € bis 1,7 Mio. € bedeuten (der genaue Betrag steht nach
Fertigstellung des Jahresabschlusses fest).
Insofern kann der Ansatz in Produktgruppe
"0810 Sportförderung" (Seite 465, Band 1) in 2011 von 500 T€ auf 1,7
Mio. € erhöht werden, mit der Folge, dass ein positiver Beitrag für den
Haushalt in Höhe von 1,2 Mio. € abzüglich Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag (15 % + 5,5 %=insgesamt 15,85%) erreicht wird.
Für die Folgejahre ist eine ähnliche Vorgehensweise möglich. Voraussetzung sollte allerdings sein, dass die Ausschüttung zu keiner Reduzierung des Eigenkapitals des SPL führt. Dies ist dann der Fall, wenn das Jahresergebnis einschl. aller Beteiligungserträge einen positiven Betrag ausweist.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über den Antrag, wie vom Finanzausschuss am 14.02.11 gewünscht, unter Einbeziehung der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.01.11 abstimmen.
dafür: 39 (OB, 21 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler, 2 OP)
dagegen: 25 (15 SPD, 7 BÜRGERLISTE, 2 pro NRW, 1 DIE LINKE)