Beschluss:
1. Die im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung / Offenlage des Lärmaktionsplans in der Fassung vom
29.10.2009 vorgebrachten Stellungnahmen (Anlagen 4, 5, 6, 7 der Vorlage) sind in
der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
2. Der Lärmaktionsplan in der
Fassung vom 28.09.2010 (Anlagen 1, 2a/2b, 3a/3b der Vorlage) wird beschlossen.
- einstimmig -