Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:                              

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

       Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Der Rat beschließt die Änderung der Vergaberichtlinien der Stadt Leverkusen gemäß Anlage 6 der Niederschrift.

 

Leverkusen, den 29.12.10

 

gezeichnet:

Häusler                                           Rh. Schönberger                                        Rf. Geisel

(i. V. des Oberbürgermeisters)


dafür:                 57       (OB, 19 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 7 BÜRGERLISTE, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 1 DIE LINKE)

Enthaltungen:     4       (2 pro NRW, 2 OP)