Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.

 

Für das am 01.08.11 beginnende Kindergartenjahr 2011/12 werden für die Kath. Tageseinrichtung für Kinder Christus König, Fröbelstraße 3, entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben:

 

Gruppenform I, 45 Wochenstunden, 20 Plätze

Gruppenform II, 45 Wochenstunden, 10 Plätze

Gruppenform III, 35 Wochenstunden, 38 Plätze

Gruppenform III, 45 Wochenstunden, 32 Plätze

Gesamt 100 Betreuungsplätze.

 

Leverkusen, den 07.02.11

 

gezeichnet:

OB Buchhorn                         BM Lux                       Rf. von Styp-Rekowski


- einstimmig -