Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:

Für das am 01.08.11 beginnende Kindergartenjahr 2011/2012 werden für die Ev. Tageseinrichtung für Kinder Scharnhorststraße 40 entsprechend § 19 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben:

Gruppenform I, 45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze

Gesamt 20 Betreuungsplätze.

Leverkusen, den 01.03.11

gezeichnet:

OB Buchhorn                                     Rh. Müller                               Rf. Geisel


- einstimmig -