Beschluss:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung
wird gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt.
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW:
Für das am
Gruppenform I, 45 Wochenstunden, 20 Betreuungsplätze
Gesamt 20 Betreuungsplätze.
Leverkusen, den
gezeichnet:
OB Buchhorn Rh. Müller Rf. Geisel
- einstimmig -