Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Leverkusen stellt gemäß § 26 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fest, dass das am 23.02.2011 eingereichte Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss vom 06.12.2010 zur Schließung des Bürgerbüros in Leverkusen-Opladen unzulässig ist.

 

2.        Der als Anlage 2 der Niederschrift beigefügte Verwaltungsakt wird gegenüber den Initiatoren des Bürgerbegehrens erlassen.


Im Rahmen des Wortbeitrages von Rh. Pott, bittet Herr Oberbürgermeister Buchhorn Rh. Pott zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu sprechen. Daraufhin ergreift Rh. Schoofs unaufgefordert das Wort. Nach mehrfacher vergeblicher Aufforderung durch Herrn Oberbürgermeister Buchhorn, die Zwischenrufe zu unterlassen, wird Rh. Schoofs schließlich zur Ordnung gerufen.


dafür:                 50       (OB, 21 CDU, 13 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 3 Freie Wähler)

dagegen:          15       (7 BÜRGERLISTE, 3 pro NRW, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Rh. Lindlar)

Enthaltungen:     1       (CDU)