Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der AVEA GmbH & Co. KG die Weisung,
1.1 der formwechselnden Umwandlung und Umfirmierung der AVEA Logistik Verwaltungsgesellschaft mbH in die RELOGA Holding GmbH & Co. KG,
1.2 der Neugründung der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, als neue Komplementärgesellschaft,
1.3 der Erhöhung der Komanditeinlage der RELOGA Holding GmbH & Co. KG auf insgesamt 2.000.000 €
1.4 der Übertragung der derzeit von der AVEA GmbH & Co. KG gehaltenen Geschäftsanteile an der
- AVEA Logistik GmbH (Umfirmierung in
RELOGA GmbH)
- Bergische Erddeponiebetriebe GmbH
- Deponie Großenscheidt GmbH
- RETURO Entsorgungs GmbH
- Lämmle Recycling GmbH
- REVEA GmbH (vormals Pro Welt Umweltdienste GmbH )
- Bergische Wertstoff-Sammel GmbH,
auf die durch den Formwechsel entstandene RELOGA Holding GmbH & Co. KG,
1.5 der unentgeltlichen Übertragung der Geschäftsanteile an der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH von der AVEA GmbH & Co. KG auf die Stadt Leverkusen und den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) zu gleichen Teilen.
1.6 den folgenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages der AVEA & GmbH Co. KG:
- der Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 2.1 des Gesellschaftsvertrages),
- der Reduzierung der Kommanditanteile von jeweils 5.625.000 € um 125.000 € auf 5.500.000 € (§ 4.2 des Gesellschaftsvertrages),
- der Wahl der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (§ 12.4 des Gesellschaftsvertrages)
- des Wegfalls des Kommunalbeirates (§ 21 des Gesellschaftsvertrages)
- der Verlängerung der Kündigungsfrist auf den 31.12..2032 (§ 24.2 des Gesellschaftsvertrages)
- sowie redaktionellen Änderungen insbesondere in § 4.1 und § 24.1 des Gesellschaftsvertrages
vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung der Bezirksregierung zuzustimmen.
2. Der Geschäftsführer wird ermächtigt, als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der
- AVEA Logistik GmbH (Umfirmierung in RELOGA GmbH)
- Bergische Erddeponiebetriebe GmbH
- Deponie Großenscheidt GmbH,
- RETURO GmbH,
- Lämmle Recycling GmbH
- REVEA GmbH (vormals Pro Welt Umweltdienste GmbH),
- Bergische Wertstoff-Sammel GmbH
den Übertragungen auf die RELOGA Holding GmbH & Co. KG und ggf. notwendigen Umfirmierungen vorbehaltlich der Erteilung einer entsprechenden Genehmigung der Bezirksregierung zuzustimmen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln i. V. m. dem BAV einzuleiten.
4. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt
Herrn Hans-Jürgen Sprokamp
zum Geschäftsführer der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH.
5. Der Rat der Stadt Leverkusen bestellt nach § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW nach Maßgabe der Begründung in Textziffer VII. folgende Mitglieder
a) in die Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG, sowie in die Gesellschafterversammlung der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH:
Mitglied
1. Rh. Hupperth, Klaus, CDU
2. Rh. Pockrand, Wolfgang, SPD
3. Rh. Wölwer, Gerd, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
4. Rh. Manglitz, Stefan, BÜRGERLISTE
Mitglied lfd. Nrn. 5 und 6 sind der Oberbürgermeister und ein von ihm benannter Dezernent. Einer Bestellung durch den Rat bedarf es insoweit nicht.
5. OB
6.
StK
b) in den Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG:
Mitglied
1. Rh. Hebbel, Stefan, CDU
2. Rh. Omankowsky, Albrecht, CDU
3. Rh. Ippolito, Peter, SPD
4.
Rf. Geisel, Ingrid, SPD
5.
Rh. Hasivar, Frank, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
6.
Rh. Manglitz, Stefan, BÜRGERLISTE
7.
Hausmann, Jörg Michael, FDP
8.
Beig.
Mitglied lfd. Nr. 8 ist der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen.
Ergänzend zu der Beschlussfassung nimmt der Rat zur Kenntnis, dass die Arbeitnehmervertreter aus einer von der Betriebsversammlung noch zu erstellenden Vorschlagsliste zu einem späteren Zeitpunkt bestellt werden.
6. Nach der Zustimmung bzw. Beschlussfassung zu den Tz. 1. – 5. stimmt der Rat der Stadt Leverkusen dem Neuabschluss eines Entsorgungsvertrages mit der
AVEA GmbH & Co. KG zu.
7. Soweit formelle Änderungen der Verträge, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.
gezeichnet:
Buchhorn
(gleichzeitig in Vertretung von
Herrn Stadtkämmerer Häusler)
Hr. StK. Häusler teilt mit dass die Beschlussfassung zu Ziffer 4 wie folgt neu gefasst wird:
„Der Rat der Stadt Leverkusen
erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der
Stadt Leverkusen in den Gremien
der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs
GmbH dieWeisung Hr. Sprohkamp
zum Geschäftsführer zu bestellen.“
Nach Hinweis von Rh. Ries (FDP) sagt die Verwaltung zu, dass die Vorlage bis zur
Ratssitzung redaktionell überarbeitet wird, da bei Anlage 3 der Vorlage auf Seite 18 der
letzte Absatz (8) unvollständig ist und ergänzt werden muss.
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage mit o. g. Ergänzung
- einstimmig –
Rf.
Geisel (