Der Rat beschließt die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Stadtkämmerers gemäß der als Anlage 3 der Niederschrift abgedruckten Zuständigkeitsordnung.
- einstimmig -
Der Rat beschließt die Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse sowie die Zuständigkeiten des Rates, der Ausschüsse und des Stadtkämmerers gemäß der als Anlage 3 der Niederschrift abgedruckten Zuständigkeitsordnung.
- einstimmig -