Beschluss: einstimmig beschlossen

Bei Verhinderung des zum allgemeinen Vertreter bestellten Beigeordneten wird dieser durch den Beigeordneten, dem als Geschäftsbereich das Dezernat V der Stadtverwaltung zugewiesen ist, vertreten. Ist auch dieser Beigeordnete verhindert, wird der allgemeine Vertreter durch den Beigeordneten, dem als Geschäftsbereich das Dezernat III der Stadtverwaltung zugewiesen ist, vertreten. Ist auch dieser Beigeordnete verhindert, wird der allgemeine Vertreter durch den Beigeordneten, dem als Geschäftsbereich das Dezernat IV der Stadtverwaltung zugewiesen ist, vertreten.


- einstimmig -