Beschluss:
1. Der Rat der
Stadt Leverkusen stimmt der Änderung und/oder Ergänzung der
Gesellschaftsverträge von Unternehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform, an
denen die Stadt Leverkusen unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 v. H.
beteiligt ist und bei denen ein fakultativer Aufsichtsrat vorgesehen ist, zur
Umsetzung des § 108 a GO NRW im Sinne der Begründung der Vorlage zu.
2. Den
Vertreterinnen und Vertretern in Organen von Unternehmen und Einrichtungen in
Privatrechtsform, an denen die Stadt Leverkusen unmittelbar oder mittelbar mit
mehr als 50 v. H. beteiligt ist und bei denen ein fakultativer Aufsichtsrat
vorgesehen ist, wird Weisung gem. § 113 Abs. 1 GO NRW erteilt, der Änderung
und/oder Ergänzung der Gesellschaftsverträge zur Umsetzung des § 108 a GO NRW
im Sinne der Begründung der Vorlage zuzustimmen.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die jeweiligen Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.
Herr Oberbürgermeister Buchhorn übernimmt die Sitzungsleitung.
- einstimmig -