Sitzung: 24.11.2011 Bez. III/015/2011
Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen
Vorlage: 1300/2011
Die Punkte 3.1 und 3.2 werden gemeinsam beraten.
Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt die bisherige Fassung des § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung beizubehalten:
„Die Mitglieder der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksvertreterin“ oder „Bezirksvertreter“.“
Herr Pockrand (SPD) beantragt, die Anträge getrennt abstimmen zu lassen.
Beschluss zum Antrag Nr. 1364/2011:
Beschlussempfehlung an den Rat:
§ 10 Abs. 1 Ziff. 1a) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
a)
Die Planung von Neubauten und größeren Aus- und Umbauten
- einstimmig -
Abstimmung über den Antrag von Rf. Schmitz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
dafür: 11 (5 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP))
dagegen: 2 (1 CDU, 1 SPD)
Beschlussempfehlung an den Rat:
Wie Vorlage Nr. 1300/2011 mit folgenden Änderungen:
§ 9 Abs. 2 der Hauptsatzung behält die bisherige Fassung:
„Die Mitglieder der Bezirksvertretungen führen die Bezeichnung „Bezirksvertreterin“ oder „Bezirksvertreter“.“
§ 10 Abs. 1 Ziff. 1 a) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
a) die Planung von Neubauten und größeren Aus- und Umbauten
- einstimmig -