Somit ergibt sich folgender Gesamtbeschluss:

 

1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 wird im Hinblick auf die Schaffung von 38 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a) Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 38 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 76.000 €.

 

b) Übernahme der vom Land NRW nicht geförderten restlichen Umbaukosten (unter Berücksichtigung einer Eigenleistung der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch in Höhe von 195.000 €) in Höhe von 360.000 €.

 

2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung für die von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch neu geschaffenen zwei Betreuungsgruppen durch die Stadt Leverkusen erfolgt.

 

3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Einzahlung:      684.000 €

Auszahlung:  1.120.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.


Herr Beigeordneter Adomat erklärt, dass die Bezirksregierung jede U3-Ausbaumaßnahme einzelfallbezogen betrachtet. Im vorliegenden Fall hat die Bezirksregierung die Genehmigung für eine Betriebskostenförderung erteilt.

 

Frau Bürgermeisterin Lux lässt daraufhin zunächst über die Punkte 1. und 3. des Beschlussentwurfes abstimmen.

 

Beschluss

 

1. Der von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Von-Diergardt-Straße 7 wird im Hinblick auf die Schaffung von 38 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a) Übernahme des 10%igen Trägeranteils bei einer 90%igen Landesförderung für die 38 neuen u3-Betreuungsplätze in Höhe von 76.000 €.

 

b) Übernahme der vom Land NRW nicht geförderten restlichen Umbaukosten (unter Berücksichtigung einer Eigenleistung der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch in Höhe von 195.000 €) in Höhe von 360.000 €.

 

3. Die Maßnahme wird wie folgt im investiven Haushalt 2012 veranschlagt:

 

Einzahlung:      684.000 €

Auszahlung:  1.120.000 €

 

Die Investitionsmaßnahme wird 2012 der Kategorie 1 - Investitionen im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben - zugeordnet.

 

dafür:          60  (OB, 22 CDU, 15 SPD, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW, 3 OP, 1 DIE LINKE, 1 Die PARTEI)

dagegen:     7  (BÜRGERLISTE)

 

Anschließend lässt Frau Bürgermeisterin Lux über den Punkt 2. des Beschlussentwurfes in der Fassung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses abstimmen.

 

Beschluss:

 

2. Die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung für die von der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch neu geschaffenen zwei Betreuungsgruppen durch die Stadt Leverkusen erfolgt.

 

dafür:          44  (OB, 22 CDU, 7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 5 FDP, 2 Freie Wähler, 3 pro NRW, 3 OP, 1 Die PARTEI)

dagegen:     7  (BÜRGERLISTE)

Enth.:          15  (14 SPD, 1 DIE LINKE)