Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW
1. als Gemeinde- / Anliegerstraßen:
- Dünnwalder Grenzweg von Mülheimer Straße bis Eidechsenweg
- Salamanderweg
- Eidechsenweg
- Schlebuscher Heide
- Verbindungsstraße zwischen Schlebuscher Heide und Eidechsenweg
- Verbindungsstraße zwischen Eidechsenweg und Salamanderweg
2. als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr:
- Verbindungsweg am Ende von Schlebuscher Heide und Eidechsenweg
- Verbindungsweg am Ende von Eidechsenweg und Salamanderweg
- einstimmig -