Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW

 

1. als Gemeinde- / Anliegerstraßen:

-     Dünnwalder Grenzweg von Mülheimer Straße bis Eidechsenweg

-     Salamanderweg

-          Eidechsenweg

-          Schlebuscher Heide

-          Verbindungsstraße zwischen Schlebuscher Heide und Eidechsenweg

-          Verbindungsstraße zwischen Eidechsenweg und Salamanderweg

 

2. als Gemeindeweg beschränkt auf den Radfahr- und Fußgängerverkehr:

-          Verbindungsweg am Ende von Schlebuscher Heide und Eidechsenweg

-          Verbindungsweg am Ende von Eidechsenweg und Salamanderweg

 

- einstimmig -