Beschlussentwurf:

 

1.      Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die in den kirchlichen Gremien beschlossene Reduzierung des Zuschusses seitens des Evangelischen Kirchenkreises Leverkusen in Höhe von 10 % p. a. in degressiver Form bis 2021 zur Kenntnis. Die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung werden beauftragt, die dadurch notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen für die Jahre 2012ff zu definieren und in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Folgejahre darzustellen.

 

2.      Der damit verbundenen Änderung des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem Kirchenkreis Leverkusen der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Suchthilfe gGmbH wird zugestimmt.

 

3.      Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NW Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2012 in der vorgelegten Form zu beschließen.

                                                                 

 

gezeichnet:

Buchhorn                                           Häusler                                              Stein


Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

dafür:          11  (6 CDU, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP, 1 Freie Wähler, 1 OP)

dagegen:     2  (BÜRGERLISTE)

Enth.:            7  (5 SPD, 1 FDP, 1 pro NRW)