Rh. Dr. Becker (OP) gibt folgenden Text zur Protokoll:
Beim Ortstermin am 11.01.2012 hatte Frau Genger vom Straßenverkehrsamt
zum Ausdruck gebracht, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nur dann
erlaubt sei, wenn dies zwingend ist. Und zwingend ist dies selbst dann noch nicht,
wenn sich bereits ein tödlicher Unfall ereignet hat.
Nach näherem Nachfragen hatte sich dann herausgestellt, dass dies weder
in der StVO, noch in den Verwaltungsvorschriften zur StVO so steht. Auch auf
irgendeinen Ministerialerlass hierzu konnte sie nicht verweisen. Es stellte
sich dann heraus, dass diese Aussage auf eine Privatveröffentlichung der
Autoren Bouska/Leue zurückzuführen ist."
Nach einer anschließenden Diskussion beantragt Herr Krampf (OP) Schluss der Debatte.
Dies wird von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II mehrheitlich beschlossen.
Herr Bezirksvorsteher Schiefer lässt über den Antrag Nr. 1316/2011 abstimmen.
dafür: 3 (1 OP, Herr Müller, 1 pro NRW)
dagegen: 10 (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 FDP)
Damit ist der Antrag abgelehnt.